Zusammenfassung: | Besonders im Bereich der Dienstleistungen ergeben sich keine nennenswerten Unterschiede zwischen der EWR-Teilnahme und der EU-Mitgliedschaft Österreichs. Die größten Schritte betreffen die Notwendigkeit zur Deregulierung und die Öffnung für die internationale Konkurrenz. Dies müßte den Handel mit Dienstleistungen intensivieren, die Faktormobilität verbessern und zur Verwirklichung des Rechtes der Niederlassung führen. Die Harmonisierung des Wettbewerbsrechtes und die Koordinierung der staatlichen Beihilfen sowie die einheitlichen Richtlinien für das öffentliche Beschaffungswesen könnten beträchtliche Wohlfahrtseffekte auslösen. Österreich hat komparative Nachteile im Nettoexport von Gütern und komparative Vorteile im Nettoexport von Dienstleistungen. Die relative Wettbewerbsposition Österreichs im Außenhandel mit Dienstleistungen spiegelt sich auch in der Stellung auf dem Weltmarkt: Am Güterexport beträgt der Marktanteil 1,2%, am Export kommerzieller Dienstleistungen 2,8%.
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