Zusammenfassung: | Österreich hat sich im Rahmen des Kyoto-Protokolls dazu verpflichtet, in der Periode 2008 bis 2012 die Emissionen an "Treibhausgasen" gegenüber dem Basisjahr 1990 um 13% zu reduzieren. Die Einsparung fossiler Brennstoffe, des Energieverbrauchs oder anderer klimarelevanter Substanzen und somit die Reduktion der Emissionen können Förderungen durch ihre Anreizwirkung einerseits unterstützen. Förderungen, die andere Ziele als den Klimaschutz verfolgen, können aber eventuell – als negativen Nebeneffekt – zu einer Erhöhung der Emissionen beitragen. Zur Bewertung der Klimarelevanz des österreichischen Förderungssystems ist eine Vielzahl von Maßnahmen zu untersuchen: einerseits Förderungen auf Bundesebene, insbesondere in den Bereichen Wirtschaft, Landwirtschaft und Umwelt sowie die bestehenden klimarelevanten Einzelregelungen in den Steuergesetzen; andererseits spielen auch die Bundesländer als Förderungsgeber eine bedeutende Rolle. Am Beispiel von Tirol, Oberösterreich und Salzburg werden hier die Förderungen in den Bereichen Wirtschaft, Wohnbau und Energie sowie Landwirtschaft und Umwelt analysiert.
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