Zusammenfassung: | Die AusBildung bis 18 (AB18) stellt ein zentrales Reformvorhaben der österreichischen Bildungs-, Jugend- und Arbeitsmarktpolitik dar mit der Zielsetzung, dass alle Jugendlichen einen schulischen oder beruflichen Abschluss auf der Sekundarstufe II erreichen. Unterschiedliche Themen und Fragestellungen, die für die Umsetzung der AB18 von großer Relevanz sind, wurden in einer Kooperation zwischen IHS und öibf bearbeitet. Mehrere Forschungsmodule sind spezifischen jugendlichen Zielgruppen gewidmet, die aufgrund von Benachteiligungen besonderer Unterstützung bei der Fortsetzung ihrer Bildungskarriere bedürfen. Andere Module beziehen sich auf unterstützende Angebote in- und außerhalb des Bildungssystems. Zwei Module widmen sich übergreifenden Fragen: Eines dem frühen Bildungsabbruch, seinen Ursachen, Konsequenzen und Möglichkeiten der Gegensteuerung, das andere der Frage nach dem (makroökonomischen) Nutzen des Programms.
Zusammenfassend zeigt sich als einer der großen Vorzüge der AB18, dass es sich dabei nicht einfach nur um eine simple Verlängerung der Schulpflicht um weitere drei Jahre handelt. Es ist im Kontext der AB18 möglich, der Ausbildungspflicht auch durch einen Besuch beispielsweise von Maßnahmen der Erwachsenenbildung, der beruflichen Integration oder der Arbeitsmarktförderung nachzukommen. Damit im Zusammenhang steht oft auch eine Variation des Settings sowie des pädagogisch-didaktischen Ansatzes. Anstelle eines “more of the same” eröffnet dieser Ansatz alternative Möglichkeiten, einen Abschluss zu erlangen.
Ein zweites innovatives Element der AB18 kann in dem Umstand festgemacht werden, dass es sich dabei nicht um die Etablierung eines weiteren Sondersystems bzw. Kompensationsangebots handelt, worin traditionell die Stärke (aber auch Einseitigkeit) österreichischer Interventionssysteme liegt, sondern vom Ansatz her sowohl 1) Prävention als auch 2) Intervention und 3) Kompensation umfasst.
Ein dritter zentraler Punkt liegt in der Kooperation, Vernetzung und Zusammenarbeit. Die Kooperation aller AkteurInnen, die zusammenarbeiten, um gemeinsam ein Ziel zu erreichen, stellt eine Gelingensbedingung der AB18 dar. Um Kooperation und gemeinsames Engagement zu etablieren, ist es jedoch zwingend, Partikularinteressen zu überwinden. Dies impliziert zumindest auf Ebene der großen Stakeholder einen Abschied vom Denken in Finanztöpfen, einen Abschied von der Differenzierung in eigene und fremde Zielgruppen, einen Abschied von eng interpretierten Zuständigkeiten und Mandaten, die grenzziehend wirken und zugleich Nicht-Zuständigkeiten und Nicht-Mandate etablieren. Vielmehr sollte an diese Stelle ein gemeinsames und kooperatives Bestreben treten, der Problemlage entgegenzuwirken, um den Erfolg der AB18 sicherzustellen.
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