Interessenkonflikte, Korruption und Compliance im Gesundheitswesen – Umgang von Akteur*innen im Gesundheitswesen mit Zielkonflikten

Das mögliche Vorliegen von Interessenkonflikten und Korruption im Gesundheitswesen bedingt entsprechende Compliance-Regelungen, um das Vertrauen der Allgemeinheit in die Vorgänge zu stärken und Zielkonflikte zu regeln. Daher wurden in den letzten Jahren national und international entsprechende Besti...

Ausführliche Beschreibung

Bibliographische Detailangaben
Link(s) zu Dokument(en):IHS Publikation
1. Verfasser: Fößleitner, Sophie
Format: IHS Series NonPeerReviewed
Sprache:Englisch
Veröffentlicht: 2020
Beschreibung
Zusammenfassung:Das mögliche Vorliegen von Interessenkonflikten und Korruption im Gesundheitswesen bedingt entsprechende Compliance-Regelungen, um das Vertrauen der Allgemeinheit in die Vorgänge zu stärken und Zielkonflikte zu regeln. Daher wurden in den letzten Jahren national und international entsprechende Bestimmungen sowie Compliance-Management-Systeme implementiert. Generell ist ein Interessenkonflikt als Risikosituation zunächst ein wertneutraler Zustand, der dann eintritt, wenn sekundäre Interessen der Leistungserbringer*innen, insbesondere materielle oder soziale Vorteile, in Konkurrenz zu primär medizinisch-ethischen Zielen stehen. Wenn jedoch Interessenkonflikte zu einer verzerrten Wahrnehmung führen, können diese korrupte Verhaltensweisen auslösen und schädlich sowohl für Einzelne als auch für die Allgemeinheit sein. Korruption kann auf mehreren Ebenen des Gesundheitssystems stattfinden und bei verschiedenen Akteur*innen (Leistungserbringer*innen, Leistungsempfän-ger*innen, Industrie etc.) auftreten. Aus diesem Grund gibt es eine Reihe von Maßnahmen („Compliance“), die präventiv an solchen Risikosituationen ansetzen und dafür sorgen, dass sich ein potenzieller Interessenkonflikt nicht in Korruption manifestiert. Dabei gibt es sowohl allgemeine als auch spezielle Maßnahmen zur Vermeidung von Interessenkonflikten und Korruption im Gesundheitswesen, beispielsweise die Offenlegung von Bonusvereinbarungen, die Meldung und Genehmigung von Nebentätigkeiten oder die Abschaffung von Industrieausstellungen bei Kongressen. Darüber hinaus besteht insbesondere im Bereich der Krankenhaus(-träger) auch die Möglichkeit, ein Compliance-Management-System einzuführen.