Transparenz und Gleichstellungsorientierung im Berufungsverfahren nach § 98 UG2002

Die Erhöhung des Frauenanteils in Professuren ist eine der zentralen Zielsetzungen universitärer Gleichstellungspolitik der letzten Jahre, die von den meisten Universitäten im Rahmen der Leistungsvereinbarung oder des Frauenförderungsplans aufgegriffen wurde. In den letzten Jahren konnte insgesamt a...

Ausführliche Beschreibung

Bibliographische Detailangaben
Link(s) zu Dokument(en):IHS Publikation
1. Verfasser: Wroblewski, Angela
Format: IHS Series NonPeerReviewed
Sprache:Englisch
Veröffentlicht: 2015
Beschreibung
Zusammenfassung:Die Erhöhung des Frauenanteils in Professuren ist eine der zentralen Zielsetzungen universitärer Gleichstellungspolitik der letzten Jahre, die von den meisten Universitäten im Rahmen der Leistungsvereinbarung oder des Frauenförderungsplans aufgegriffen wurde. In den letzten Jahren konnte insgesamt auch der Frauenanteil in Professuren erhöht werden, wobei die einzelnen Universitäten unterschiedlich erfolgreich waren. Eine wesentliche Rolle in diesem Zusammenhang spielt die Ausgestaltung und Umsetzung des Berufungsverfahrens. Die vorliegende Studie analysiert daher in systematischer Weise die Implementierung des Berufungsverfahrens nach §98 UG 2002 auf universitärer Ebene. Dabei wird einerseits deutlich, dass den Universitäten ein enormer Spielraum in der Implementierung des durch das Gesetz vorgegebenen Rahmens offen steht und dass sie diesen auch nutzen, um unterschiedlicher Schwerpunkte zu setzen. Andererseits zeigt die Analyse, dass in allen Phasen des Berufungsverfahrens ein – in den meisten Fällen nicht intendierter – Gender-Bias auftreten kann, dem durch die Ausgestaltung des Verfahrens entgegengewirkt werden kann.