Wartezeiten auf Elektivoperationen - Neues zur Frage der Transparenz?

In zahlreichen Ländern stellen Wartezeiten auf Elektivoperationen ein ernsthaftes Problem im Gesundheitswesen dar und sind deshalb Gegenstand der politischen Agenda. Dieser Themenkomplex ist für Österreich im Laufe des Jahres 2013 zum zweiten Mal nach dem Jahr 2007 umfassend von IHS HealthEcon befor...

Ausführliche Beschreibung

Bibliographische Detailangaben
Link(s) zu Dokument(en):IHS Publikation
Hauptverfasser: Czypionka, Thomas, Kraus, Markus, Röhrling, Gerald
Format: IHS Series NonPeerReviewed
Sprache:Englisch
Veröffentlicht: 2013
Beschreibung
Zusammenfassung:In zahlreichen Ländern stellen Wartezeiten auf Elektivoperationen ein ernsthaftes Problem im Gesundheitswesen dar und sind deshalb Gegenstand der politischen Agenda. Dieser Themenkomplex ist für Österreich im Laufe des Jahres 2013 zum zweiten Mal nach dem Jahr 2007 umfassend von IHS HealthEcon beforscht worden. In Österreich warten Patienten im Median 2,1 Monate auf eine Hüftgelenksoperation und 2,5 Monate auf eine Kniegelenksoperation, wie unsere retrospektive Patientenbefragung zeigte. Eine Befragung der Krankenanstaltenbetriebsgesellschaften stellte starke Unterschiede bei der Wartezeit sowohl zwischen als auch innerhalb der einzelnen Bundesländer fest. So variiert die Wartezeit auf orthopädische Operationen zwischen unter einem Monat und acht Monaten und die auf ophthalmologische Operationen zwischen unter einem Monat und fast zwölf Monaten. Mit Hilfe der Patientenbefragung konnte die von den Patientenvertretern geäußerte Annahme, dass eine private Krankenzusatzversicherung bzw. eine private Zuzahlung bzw. ein Besuch einer Privatordination die Wartezeit verkürzen, bestätigt werden. Patienten mit einer privaten Krankenzusatzversicherung haben in Fondsspitälern eine signifikant kürzere Wartezeit als Patienten ohne private Krankenzusatzversicherung. 6,5 % der befragten Patienten wurde angeboten, die Wartezeit durch eine private Zuzahlung zu verkürzen, und 7,4 % der befragten Patienten wurde angeboten, die Wartezeit durch den Besuch einer Privatordination zu verringern. In Zusammenhang mit diesen Vorgehensweisen orten wir deutlichen Handlungsbedarf. Die Novellierung des Krankenanstalten- und Kuranstaltengesetzes (KAKuG) vom Juli 2011 hat zur Verbesserung der Transparenz bei Wartezeiten auf Elektivoperationen beigetragen. In der konkreten Ausgestaltung sollte aber neben der Transparenz für unmittelbar Betroffene auch jene für die Öffentlichkeit gelebt werden.