kapitalstockschaetzung fuer oesterreich

zusammenfassung (einleitung): in oesterreich gab es bisher keinen versuch, den kapitalstock zu schaetzen, sieht man von den allgemeinen anleitungen von bruckmann-riese-seidel und branchenschaetzungen des oesterreichischen instituts fuer wirtschaftsforschung ab. diese eher spaerlichen versuche sind w...

Ausführliche Beschreibung

Bibliographische Detailangaben
Link(s) zu Dokument(en):IHS Publikation
Hauptverfasser: Handler, Heinz, Merth, Elisabeth, Morwind, Klaus
Format: IHS Series NonPeerReviewed
Sprache:Englisch
Veröffentlicht: institut fuer hoehere studien 1968
Beschreibung
Zusammenfassung:zusammenfassung (einleitung): in oesterreich gab es bisher keinen versuch, den kapitalstock zu schaetzen, sieht man von den allgemeinen anleitungen von bruckmann-riese-seidel und branchenschaetzungen des oesterreichischen instituts fuer wirtschaftsforschung ab. diese eher spaerlichen versuche sind wohl darauf zurueckzufuehren, dass in oesterreich fuer ein solches unterfangen kaum daten zu erhalten sind oder diese nur unvollstaendig und nicht in der weise aufbereitet, wie sie fuer eine schaetzung erforderlich waeren. es sind also bereits zur grundlagenbildung fuer die kapitalstockschaetzung eigene schaetzungen notwendig, wodurch die genauigkeit der ergebnisse erheblich beeinflusst werden kann. mit dem kapitalstock im zusammenhang stehen viele probleme, deren loesung eine empirische betrachtung voraussetzen. um nur einige zu nennen, wird es fuer eine wirtschaft von interesse sein, wie der kapitalstock die produktivitaet beeinflusst oder welche altersstruktur der kapitalstock besitzt undwie deren veraenderung auf die wirtschaft wirkt, weiters fragen im zusammenhang mit dem kapitalkoeffizienten, der kapitalintensitaet und dem technischen fortschritt. je nachdem, ob solche oder andere fragen beantwortet werden sollen, wird das problem der zusammensetzung des kapitalstocks, den man der schaetzung zugrunde legen will, verschieden beantwortet werden muessen. dies bedeutet, dass eine konkrete schaetzung in der praxis nicht universell anwendbar ist und bei verwendung einer schaetzungimmer auf die definition des kapitalstocks zu achten ist.;