Verordnung der Bundesinnung der Fußpfleger, Kosmetiker und Masseure über die Befähigungsprüfung für das reglementierte Gewerbe der Kosmetik eingeschränkt auf Tätowieren (Tätowieren-Befähigungsprüfungsordnung)

Bibliographische Detailangaben
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Hauptverfasser: WKO (Erlassende Stelle), BAK (UnterzeichnerIn), W-WP (AnalytikerIn)
Format: Gesetzesbegutachtung
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