Ingenieurgesetz 2017 – IngG2017
Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ ( Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017 ). Durch dieses Gesetz, soll die Standesbezeichnung „IngenieurIn“ zu einer Qualifikation „IngenieurIn“ werden, die zukünftig auf dem Niveau 6 des NQR angesiedelt sein soll. Die BAK kon...Link(s) zu Dokument(en): | Ingenieurgesetz 2017 – IngG2017 |
---|---|
1. Verfasser: | |
Format: | website |
Veröffentlicht: |
2016
|
Schlagworte: |
Zusammenfassung: | Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017). Durch dieses Gesetz, soll die Standesbezeichnung „IngenieurIn“ zu einer Qualifikation „IngenieurIn“ werden, die zukünftig auf dem Niveau 6 des NQR angesiedelt sein soll. Die BAK konnte in Verhandlungen im Vorfeld folgendes klarstellen bzw. in den Entwurf einbringen: Dokumente:
|
---|