Ingenieurgesetz 2017 – IngG2017

Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ ( Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017 ).  Durch dieses Gesetz, soll die Standesbezeichnung „IngenieurIn“ zu einer Qualifikation „IngenieurIn“ werden, die zukünftig auf dem Niveau 6 des NQR angesiedelt sein soll. Die BAK kon...

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Link(s) zu Dokument(en):Ingenieurgesetz 2017 – IngG2017
1. Verfasser: AK Tirol
Format: website
Veröffentlicht: 2016
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Bundesgesetz über die Qualifikationsbezeichnungen „Ingenieurin“ und „Ingenieur“ (Ingenieurgesetz 2017 – IngG 2017). Durch dieses Gesetz, soll die Standesbezeichnung „IngenieurIn“ zu einer Qualifikation „IngenieurIn“ werden, die zukünftig auf dem Niveau 6 des NQR angesiedelt sein soll. Die BAK konnte in Verhandlungen im Vorfeld folgendes klarstellen bzw. in den Entwurf einbringen:
– Die Zuordnung der Qualifikation „Ingenieur“ bzw. Ingenieurin“ in den NQR hat – wie die aller anderen Qualifikationen auch – durch ein entsprechendes Verfahren laut NQR-Gesetz zu erfolgen.
– Der ursprüngliche Entwurf sah vor, dass die sogenannten „Zertifizierungsstellen für technische und gewerbliche Fachrichtungen“ zur Erlangung der Qualifikation Ingenieur bzw. Ingenieurin ausdrücklich und ausschließlich an den Landeskammern der gewerblichen Wirtschaft angesiedelt sein sollen. Die Funktion einer Zertifizierungsstelle können nun, bei entsprechender Eignung, auch andere Institutionen wahrnehmen (§4).

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