STDM-V

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Stammdatenmeldung Dokumente AK Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen. BAK Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
Bibliographische Detailangaben
Link(s) zu Dokument(en):STDM-V
1. Verfasser: AK Tirol
Format: website
Veröffentlicht: 2015
Schlagworte:
Beschreibung
Zusammenfassung:

Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) zur Stammdatenmeldung

Dokumente

  • AK Tirol Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.
  • BAK Stellungnahme: Wird zur Kenntnis genommen.