Begutachtungsverfahren IAO Streikrecht

Ersuchen um Mitteilung bis 20.2. 2014 (wegen Einladung in ÖGB am 21.2. 2014 zur Meinungsbildung), ob meine Sicht geteilt wird: Ersuchen um Mitteilung bis 20.2. 2014 (wegen Einladung in ÖGB am 21.2. 2014 zur Meinungsbildung), ob meine Sicht geteilt wird: Grundsätzliche Unterstützung der momen...

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Bibliographische Detailangaben
Link(s) zu Dokument(en):Begutachtungsverfahren IAO Streikrecht
1. Verfasser: Michael
Format: website
Veröffentlicht: 2014
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Ersuchen um Mitteilung bis 20.2. 2014 (wegen Einladung in ÖGB am 21.2. 2014 zur Meinungsbildung), ob meine Sicht geteilt wird:

Ersuchen um Mitteilung bis 20.2. 2014 (wegen Einladung in ÖGB am 21.2. 2014 zur Meinungsbildung), ob meine Sicht geteilt wird:

  1. Grundsätzliche Unterstützung der momentanen Österreichischen Position (letzte Seite, Punkte 1 u 2 der Beilage) gegen eine Einrichtung eines IAO-Gerichts einzutreten (arg: nicht notwendig, weil man sich an IGH wenden kann, Weiterleitung von Fällen durch Verwaltungsrat verhinderbar und nicht sozialpartnerschaftlich besetzt),
  2. aber Überdenken der bisherigen österreichischen Haltung, wenn sich abzeichnet, dass die Schaffung eines IAO-Gerichtes nach Art 37 Abs 2 IAO-Verfassung ein Weg zur Klärung der Interpretation des Übereinkommens 87 betreffend Streikrecht wäre, Unterstützung dieser Option

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