17. Antrag: Kaufpreis, anstelle des Verkehrswertes als Bemessungsgrundlage der Eintragungsgebühr im Gerichtsgebührengesetz GGG, für geförderte und ins Eigentum der bisherigen Mieter

Antrag  AAB-FCG,  176. Vollversammlung – AK Tirol, 10.05.2019:   Kaufpreis, anstelle des Verkehrswertes als Bemessungsgrundlage der Eintragungsgebühr im Gerichtsgebührengesetz GGG, für geförderte und ins Eigentum der bisherigen Mieter Beschluss:  Einstimmig angenommen  
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1. Verfasser: Vollversammlung AK Tirol
Format: website
Veröffentlicht: 2019
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Antrag  AAB-FCG,  176. Vollversammlung – AK Tirol, 10.05.2019:  

Beschluss:  Einstimmig angenommen