17. Antrag: Kaufpreis, anstelle des Verkehrswertes als Bemessungsgrundlage der Eintragungsgebühr im Gerichtsgebührengesetz GGG, für geförderte und ins Eigentum der bisherigen Mieter
Antrag AAB-FCG, 176. Vollversammlung – AK Tirol, 10.05.2019: Kaufpreis, anstelle des Verkehrswertes als Bemessungsgrundlage der Eintragungsgebühr im Gerichtsgebührengesetz GGG, für geförderte und ins Eigentum der bisherigen Mieter Beschluss: Einstimmig angenommenLink(s) zu Dokument(en): | 17. Antrag: Kaufpreis, anstelle des Verkehrswertes als Bemessungsgrundlage der Eintragungsgebühr im Gerichtsgebührengesetz GGG, für geförderte und ins Eigentum der bisherigen Mieter |
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1. Verfasser: | |
Format: | website |
Veröffentlicht: |
2019
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Schlagworte: |
Zusammenfassung: | Antrag AAB-FCG, 176. Vollversammlung – AK Tirol, 10.05.2019: Beschluss: Einstimmig angenommen
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