Zusammenfassung: | Verordnung der Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie über die Festsetzung der Mauttarife (Mauttarifeverordnung 2012)
Dokumente:
- BAK Stellungnahme Mauttarifverordnung 2012
Der Querfinanzierungszuschlag wird im Prinzip als bescheidener, aber notwendiger Beitrag zur Durchführung eines ehrgeizigen Infrastrukturvorhabens in Tirol akzeptiert, da andernfalls dieser Betrag aus öffentlichen Haushalten aufgebracht werden muss. Aus Sicht der BAK müssen jedoch übergeordnete Fragen des Gesamtprojektes geklärt werden, die die volkswirtschaftliche Funktionalität des Projektes, auch im Lichte der NEAT-Tunnel-Projekte in der Schweiz, unter Beweis stellen. Dies sind zuallererst Garantien für den Ausbau von Zubringerstrecken in Italien und Deutschland sowie einen abgestimmten Lkw-Mauttarif auf dem gesamten Brennerkorridor, der eine Vermeidung von Umwegverkehren und eine konkrete Verlagerung von der Straße auf die Schiene glaubhaft sicherzustellen vermag. Die BAK tritt aus den dargelegten Gründen daher für ein Moratorium beim BBT und dem Querfinanzierungszuschlag auf der A12 ein.
- AK Tirol Stellungnahme Mauttarifeverordnung 2012
Wir fordern deshalb das Verkehrsministerium auf, mit Deutschland und Italien eine koordinierte Bemautung des Transitkorridors München-Verona zur Vermeidung von Umwegverkehren über den Brenner festzulegen, nachdem Österreich mit Einführung des Zuschlages auf der Unterinntalautobahn trotz Bedenken in Hinblick auf die Regionalwirtschaft den maximalen Spielraum für die Bemautung auf dem Staatsgebiet ausnutzt.
- Entwurf MauttarifVO 2012
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