Verordnung, mit der die Anwendung der Kronzeugenregelung nach dem WettbG konkretisiert wird

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Anwendung der Kronzeugenregelung nach dem Wettbewerbsgesetz konkretisiert wird Dokumente : AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen BAK Stellungnahme Begutachtungsentwurf und Materialien
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1. Verfasser: AK Tirol
Format: website
Veröffentlicht: 2021
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Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der die Anwendung der Kronzeugenregelung nach dem Wettbewerbsgesetz konkretisiert wird

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