EU-Steuerstreitbeilegung

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO geändert wird. Dokumente : AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen. BAK Stellungnahme Entwurf Erläuterungen
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1. Verfasser: AK Tirol
Format: website
Veröffentlicht: 2019
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Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung betreffend Unbilligkeit der Einhebung im Sinn des § 236 BAO geändert wird.

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