Risikobewertungsausnahmeverordnung – RAV

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Sektoren festgelegt werden, in denen einzeln aufgezeichnete Risikobewertungen nicht erforderlich sind ( Risikobewertungsausnahmeverordnung – RAV) Dokumente: AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen....

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Bibliographische Detailangaben
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1. Verfasser: AK Tirol
Format: website
Veröffentlicht: 2018
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Zusammenfassung:

Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Sektoren festgelegt werden, in denen einzeln aufgezeichnete Risikobewertungen nicht erforderlich sind (Risikobewertungsausnahmeverordnung – RAV)

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