Risikobewertungsausnahmeverordnung – RAV
Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Sektoren festgelegt werden, in denen einzeln aufgezeichnete Risikobewertungen nicht erforderlich sind ( Risikobewertungsausnahmeverordnung – RAV) Dokumente: AK Tirol Stellungnahme: wurde zur Kenntnis genommen....Link(s) zu Dokument(en): | Risikobewertungsausnahmeverordnung – RAV |
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1. Verfasser: | |
Format: | website |
Veröffentlicht: |
2018
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Zusammenfassung: | Verordnung der Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort, mit der Sektoren festgelegt werden, in denen einzeln aufgezeichnete Risikobewertungen nicht erforderlich sind (Risikobewertungsausnahmeverordnung – RAV) Dokumente:
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