Zusammenfassung: | Die europäische Beihilfenkontrolle ist derzeit nicht optimal in der Lage, gerechtfertigte von ungerechtfertigten Beihilfen zu unterscheiden: Zum Teil werden den Mitgliedsländern durch die Europäische Kommission und die Unionsgerichte Maßnahmen untersagt, obwohl sie als unschädlich für den Binnenmarkt und den Wettbewerb gelten können. Eine solche überschießende Anwendung der Beihilfenbestimmungen ist selbst schädlich für Binnenmarkt und Wettbewerb und konterkariert so die Ziele, denen das Beihilfenrecht eigentlich dient. Die Europäische Kommission hat das Beihilfenrecht in den vergangenen 20 Jahren zwar wiederholt evaluiert und legistisch reformiert, ließ dabei jedoch einen tiefgreifenden Ansatz durchwegs vermissen. Die vorliegende Studie identifiziert Fehlstellungen im europäischen Beihilfenrecht und formuliert entsprechende Handlungsempfehlungen in folgenden drei Bereichen. Erstens legen die Europäische Kommission und Unionsgerichte die Beihilfenbestimmungen mitunter unpräzise, uneinheitlich und schwer vorhersehbar aus, zweitens sind diese in wesentlichen Teilen teilweise veraltet und drittens richten sie sich nur gegen die EU-Mitgliedsländer und bieten keine Handhabe für die Herausforderungen einer globalisierten Wirtschaft wie wettbewerbsverzerrende Subventionen durch Drittländer. Durch eine behutsame evolutorische Weiterentwicklung des bewährten EU-Beihilfenrahmens unter Beibehaltung dessen wettbewerbsorientierter Grundausrichtung eröffnet sich ausreichender Gestaltungsspielraum für die Mitgliedsländer hinsichtlich der Gewährung staatlicher Beihilfen für sinnvolle Reformmaßnahmen und mehr wirtschaftspolitische Entscheidungsfreiheit, insbesondere für eine erfolgreiche digitale und ökologische Transformation der Europäischen Union.
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