Zusammenfassung: | Im internationalen Handel ist die Lieferung auf Ziel wegen längerer Transportwege das dominante Zahlungsverfahren und umfasst etwa 80% der Geschäftsfälle. Die Republik Österreich unterstützt deshalb österreichische Unternehmen durch Bundeshaftungen für Lieferforderungen aus Exportgeschäften. Zwischen 1950 und 2014 ergab die Summe an Einnahmen und Ausgaben für Exportgarantien einen geringfügigen kumulierten Überschuss von 70 Mio. € bzw. 0,03% der kumulierten Haftungszusagen. Das betriebswirtschaftliche Ergebnis der Exportgarantien ist langfristig ausgeglichen. Als Folge der Einstellung von Exportgarantien der Haftungsarten G1, G2 und G3 im Wert von 1,6 Mrd. € würden die Exporte i. w. S. dauerhaft um 1,9% unter dem Referenzpfad liegen, das Bruttoinlandsprodukt wäre um 0,6% niedriger als in der Basislösung ohne diese Maßnahme, und etwa 30.000 Arbeitsplätze würden verlorengehen. Die Integration Österreichs in internationale Wertschöpfungsketten nahm zwischen 1995 und 2011 deutlich zu; für einzelne Exportprodukte liegt der inländische Wertschöpfungsanteil am Projektvolumen bereits unter 50%, sodass eines der Vergabekriterien für Exportgarantien verletzt wird. Neben der vollständigen Aufhebung dieses Grenzwertes könnte in Zukunft ein niedrigerer Grenzwert in Betracht gezogen werden. Eine Senkung in Kombination mit alternativen vorab fixierten Kriterien für Exporteure ist ebenso möglich.
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