Die „volkswirtschaftliche Rechtfertigung“ von Wettbewerbsbeschränkungen im österreichischen Wirtschaftsrecht 1870 bis 1990

Das österreichische Wettbewerbsrecht sah in den untersuchten Zeiträumen die Möglichkeit vor, von Unternehmen durchgeführte Beschränkungen des Wettbewerbs zu dulden, wenn sie aus volkswirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt erschienen. Die Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffes „volkswirtschaft...

Ausführliche Beschreibung

Bibliographische Detailangaben
Link(s) zu Dokument(en):IHS Publikation
1. Verfasser: Hanreich, Hanspeter
Format: Monograph PeerReviewed
Sprache:Englisch
Veröffentlicht: 2021
Beschreibung
Zusammenfassung:Das österreichische Wettbewerbsrecht sah in den untersuchten Zeiträumen die Möglichkeit vor, von Unternehmen durchgeführte Beschränkungen des Wettbewerbs zu dulden, wenn sie aus volkswirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt erschienen. Die Auslegung des unbestimmten Gesetzesbegriffes „volkswirtschaftliche Rechtfertigung“ war aus nahliegenden Gründen immer umstritten. Meine 1989 vorgelegte Habilitationsschrift sollte die in vielen Wirtschaftsgesetzen enthaltenen wirtschaftspolitischen Wertungen, die zur Interpretation des Begriffs der „volkswirtschaftlichen Rechtfertigung“ relevant sind, darstellen und versuchen, die Basis zur Auslegung wirtschaftsrechtlicher unbestimmter Gesetzesbegriffe zu verbreitern. Ich habe meine Arbeit aus 1989 inhaltlich nicht aktualisiert, sondern nur in kleinen Teilen sprachlich redigiert und, soweit es mir möglich war, von technischen Fehlern befreit. Sie ist damit selbst ein Zeitdokument und sollte nicht nur den historisch, sondern auch den am geltenden Wirtschaftsrecht Interessierten neue Einsichten bieten. In the periods examined, Austrian competition law provided for the possibility of tolerating restrictions on competition carried out by companies if they appeared to be justified for economic reasons. The interpretation of the indefinite legal term „volkswirtschaftliche Rechtfertigung“ („economic justification”) was always controversial for obvious reasons. My habilitation thesis, submitted in 1989, was intended to present the economic policy evaluations contained in many economic laws that are relevant to the interpretation of the term “economic justification” and try to broaden the basis for the interpretation of indefinite legal terms under economic law. I have not updated the content of my work from 1989, but only edited small parts in respect of language and expressions and, as far as I was able, freed it from technical errors. It is thus itself a contemporary document and should offer new insights not only to those interested in history, but also to those interested in current business law.