Zusammenfassung: | Als Teil der Gegenfinanzierung der Steuerreform 2015/16, werden verschiedene Lieferungen, sonstige Leistungen und Einfuhren (z.B. Lieferungen und Einfuhr von lebenden Tieren und Pflanzen sowie Futtermitteln, Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen, etc.), welche zuvor dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 10 % unterlagen, in einer neuen Kategorie mit 13 % besteuert. Zudem wurde ein einheitlicher ermäßigter Steuersatz von 13 % für die Eintrittsberechtigung für sportliche und kulturelle Veranstaltungen eingeführt, was einem Anstieg des Steuersatzes von 10 % auf 13 % für kulturelle Veranstaltungen und einer Reduktion von 20 % auf 13 % für sportliche Veranstaltungen entspricht. Ziel dieser Studie ist es die Auswirkungen dieser Änderungen des MwSt.-Satzes auf ausgewählte Produkte zu untersuchen. Hintergrund waren die teils deutlich geäußerten Bedenken der betroffenen Bereiche, dass i) die MwSt.-Erhöhung nicht in Form von Preisen weitergegeben werden kann, ii) dass, im Falle von weitergegebener MwSt.-Erhöhung die Nachfrage deutlich zurückgeht und iii) dass die betroffenen Branchen dadurch stark in Mitleidenschaft gezogen würden.
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