Zusammenfassung: | Ziel des staatlichen Pensions- und SV-Systems ist es, mit den Pflichtbeiträgen ab Beginn der Erwerbskarriere für einen angemessenen Lebensstandard im Alter und bei Invalidität vorzusorgen. Die Alterssicherung ist nach dem Umlageverfahren auf der Basis eines Generationenvertrags organisiert. Die Beiträge der Erwerbstätigen finanzieren die Pensionen der Bürger im Ruhestand oder in Berufsunfähigkeit. Gleichzeitig begründen die Beitragsleistungen Pensionsansprüche im Alter, die dann von den nachfolgenden Erwerbsgenerationen finanziert werden. In Österreich ist die Pensionsversicherung über Leistungskonten organisiert, die im Jahr 2000 nach 45 Beitragsjahren im Alter von 65 Jahren eine Pension in der Höhe von 80% des durchschnittlichen, beitragspflichtigen Einkommens erreichten. Die Pensionsausgaben werden mit Beiträgen und, da diese nicht ausreichen, mit Zuschüssen aus den allgemeinen Steuereinnahmen finanziert. Diese Zuschüsse dienen auch der Finanzierung von „versicherungsfremden“ Leistungen für sozialpolitische Zwecke wie Ausgleichszulagen, Ersatzzeiten für Kindererziehung und anderes.
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