Analyse des niederösterreichischen Budgetprogramms 2021 – 2026

Der Österreichische Stabilitätspakt (ÖStP) setzt die EU-rechtlichen Vorgaben über die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten um und regelt gleichzeitig die innerstaatliche Haus-haltskoordinierung für die Sektoren Bund, Länder und Gemeinden. Hintergrund für den ÖStP ist die Verpflichtung Österreichs,...

Ausführliche Beschreibung

Bibliographische Detailangaben
Link(s) zu Dokument(en):IHS Publikation
Hauptverfasser: Weyerstrass, Klaus, Grozea-Helmenstein, Daniela
Format: Research Report NonPeerReviewed
Sprache:Englisch
Veröffentlicht: 2021
Beschreibung
Zusammenfassung:Der Österreichische Stabilitätspakt (ÖStP) setzt die EU-rechtlichen Vorgaben über die Haushaltsdisziplin der Mitgliedstaaten um und regelt gleichzeitig die innerstaatliche Haus-haltskoordinierung für die Sektoren Bund, Länder und Gemeinden. Hintergrund für den ÖStP ist die Verpflichtung Österreichs, übermäßige öffentliche Defizite zu vermeiden. Aufgrund der europäischen Entwicklungen im Zusammenhang mit einer verbesserten Regierungsführung und verstärkten wirtschaftspolitischen Koordinierung der EU-Mitgliedstaaten ergab sich im Jahr 2012 die Notwendigkeit, Verhandlungen zur Anpassung des ÖStP 2011, der bis 2014 abgeschlossen worden war, an neue EU-rechtliche Vorgaben zu führen. Diese europarechtlichen Vorgaben, die mit den Ländern und Gemeinden am 29.11.2011 vereinbarte gesamtstaatliche Budgetkonsolidierung sowie das Stabilitätspaket als gesamtstaatliche Kraftanstrengung für Reformen und stabile Finanzen bilden die Grundlagen für den aktuellen Österreichischen Stabilitätspakt. Der ÖStP 2012 wurde am 9. Mai 2012 abgeschlossen und regelt die Stabilitätsbeiträge von Bund, Ländern und Ge-meinden, Sanktionen bei Zielverfehlungen, die Haushaltskoordinierung sowie die mittel-fristige Ausrichtung der Haushaltsführung, die Festlegung von autonomen Haftungsober-grenzen für Bund, Länder und Gemeinden, erhöhte Transparenz und eine „Rendez-vous-Klausel“ bei Änderungen EU-rechtlicher Vorgaben (Verhandlungen zur Anpassung). Seit dem Jahr 2017 sind die Haushalte von Bund, Ländern und Gemeinden über den Kon-junkturzyklus grundsätzlich auszugleichen oder haben im Überschuss zu sein. Diesem Grundsatz ist für den Gesamtstaat entsprochen, wenn der jährliche strukturelle Haus-haltssaldo Österreichs 0,45 % des nominellen Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht unter-schreitet (BMF, 2012). Das Land Niederösterreich erstellt seit 1990 Budget- und Finanzvorschauen und seit 1995 mittelfristige Budgetprogramme. Das zurzeit geltende Budgetprogramm läuft bis zum Jahr 2024 und muss nach Maßgabe des Stabilitätspaktes 2012 inhaltlich und zeitlich angepasst werden. Da wegen der budgetären Auswirkungen der Corona-Pandemie der Budgetpro-zess erst im Herbst 2021 stattfindet, wird ein Doppelbudget für die Jahre 2022 und 2023 erstellt. Damit wird auch die mittelfristige Finanzplanung ein Jahr mehr als üblich umfas-sen, konkret den Zeitraum 2021 bis 2026. Seit dem Jahr 2012 hat das Institut für Höhere Studien (IHS) die Budgetprogramme des Landes Niederösterreich analysiert und Empfeh-lungen für die Erreichung der finanzpolitischen Ziele abgeleitet (vgl. zuletzt Weyerstraß und Grozea-Helmenstein, 2020). Diese Analyse des Budgetprogramms wird mit dem vor-liegenden Bericht aktualisiert und bis zum Jahr 2026 fortgeschrieben.