Besteuerung der Managergehälter

Managergehälter, soweit sie 500‘000 € jährlich übersteigen, sollen nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig sein. Damit will die Regierung Mehreinnahmen von 60 Mio. € jährlich erzielen. Da die Managergehälter mit der Unternehmensgröße steigen, ist die Maßnahme für KMUs nicht relevant, sondern betr...

Ausführliche Beschreibung

Bibliographische Detailangaben
Link(s) zu Dokument(en):IHS Publikation
1. Verfasser: Keuschnigg, Christian
Format: IHS Series NonPeerReviewed
Sprache:Englisch
Veröffentlicht: 2014
Beschreibung
Zusammenfassung:Managergehälter, soweit sie 500‘000 € jährlich übersteigen, sollen nicht mehr als Betriebsausgabe abzugsfähig sein. Damit will die Regierung Mehreinnahmen von 60 Mio. € jährlich erzielen. Da die Managergehälter mit der Unternehmensgröße steigen, ist die Maßnahme für KMUs nicht relevant, sondern betrifft einseitig die international tätigen Großunternehmen. Sie verletzt die Wirtschafts- und Vertragsfreiheit und verstößt gegen Grundprinzipien der Besteuerung. Sie führt zu einer teilweisen Doppelbelastung mit Körperschafts- und persönlicher Einkommensteuer, diskriminiert Manager gegenüber anderen Arbeitnehmern mit Spitzengehältern und verletzt den Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Eine mögliche Marktstörung mit der Tendenz zu überrissenen Managergehältern könnte in einer mangelnden Unternehmenskontrolle liegen, weil in Großunternehmen im Streubesitz die Eigentümer zu schwach sind, um das mächtige Management zu kontrollieren. Die richtige Maßnahme wäre eine Reform zur Stärkung der Eigentümerkontrolle. Eine Begrenzung der steuerlichen Abzugsfähigkeit ist dagegen wenig geeignet. Die steuerliche Zusatzbelastung von Großunternehmen mit hohen Managergehältern untergräbt zudem die Standortattraktivität gerade für die produktivsten und mobilsten Unternehmen der Wirtschaft und trägt zur Gefährdung der heimischen Beschäftigung bei.