Case Management in Österreich und Europa - Gesundheitsökonomische Evaluation: politische Implikationen und nutzentheoretischer Outcome

Case Management in Österreich und Europa: Das Konzept des Case Managements stammt ursprünglich aus den USA und dient der individuellen und kontinuierlichen Begleitung von Patienten über die Nahtstellen im Versorgungssystem. In den letzten Jahren gewinnt das Case Management im österreichischen Gesund...

Ausführliche Beschreibung

Bibliographische Detailangaben
Link(s) zu Dokument(en):IHS Publikation
Hauptverfasser: Czypionka, Thomas, Kraus, Markus, Röhrling, Gerald, Straka, Heidemarie
Format: IHS Series NonPeerReviewed
Sprache:Englisch
Veröffentlicht: 2008
Beschreibung
Zusammenfassung:Case Management in Österreich und Europa: Das Konzept des Case Managements stammt ursprünglich aus den USA und dient der individuellen und kontinuierlichen Begleitung von Patienten über die Nahtstellen im Versorgungssystem. In den letzten Jahren gewinnt das Case Management im österreichischen Gesundheitswesen zunehmend an Bedeutung, eine Reihe von Sozialversicherungsträgern bietet den Patienten Case Management als Service an bzw. initiiert Projekte in diesem Kontext. Die Literatur weist darauf hin, dass eine kostensparende Wirkung nicht generell nachgewiesen werden kann, aber dass sich Case Management positiv auf die Versorgungsqualität auswirken kann. Gesundheitsökonomische Evaluation: politische Implikationen und nutzentheoretischer Outcome: Nutzenbasierte Outcomemaße, insbesondere das quality-adjusted life year, haben neben natürlichen Outcomegrößen einen fixen Platz in der gesundheitsökonomischen Evaluation. Die Methodik wird ständig verfeinert und verbessert dadurch die Aussagekraft für die Entscheidungsunterstützung. Die Anwendung in der Erstattungsentscheidung für Arzneimittel ist am weitesten fortgeschritten und mittlerweile in vielen Ländern Standard. Für komplexere Interventionen muss aber weiter an einer geeigneten Methodik gearbeitet werden. Auch bei noch bestehenden methodischen Mängeln kann auf gesundheitsökonomische Evaluation jedoch nicht verzichtet werden, solange die Ergebnisse als eines von mehreren Kriterien gewürdigt werden. Angesichts der Tragweite von Entscheidungen wie der Erstattungsfähigkeit müssen Entscheider wie auch Ersteller von Assessments aber die Limitationen der zugrunde liegenden Methodik berücksichtigen.