Urlaubsrecht in Frage und Antwort

Bibliographische Detailangaben
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Hauptverfasser: Gogola, Michael (VerfasserIn), Trinko, Michael (VerfasserIn)
Format: Monograph
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: ÖGB Verlag 2024
Ausgabe:1. Auflage, Rechtsstand: Februar 2024
Schlagworte:
Inhaltsangabe:
  • Inhalt
  • Vorwort des Präsidenten des ÖGB
  • Vorwort
  • Abkürzungen
  • Kapitel 1 Geschichte, Aufgaben und Zwecke des Urlaubsrechts
  • 1.1 Wie sehen die historischen Hintergründe des Rechts auf Urlaub aus, wie kam es zur Entstehung des Urlaubsrechts in der heutigen Form?
  • 1.2 Wie sind die Regelungen über den Urlaub rechtlich einzuordnen?
  • 1.3 Wo sind Fragen des Urlaubs geregelt?
  • 1.4 Wie ist das Urlaubsgesetz gegliedert?
  • 1.5 Was hat der Urlaub mit der Erholung des/der Arbeitnehmer:in zu tun?
  • 1.6 Welche Zwecke – neben der Erholung – werden mit dem Urlaubsrecht ansonsten noch verfolgt?
  • 1.7 Wenn der Urlaub vorrangig der Erholung der Arbeitnehmer:innen dient, dürfen diese dann während des Urlaubs auch nicht erholsamen Tätigkeiten nachgehen?
  • 1.8 Welche europarechtlichen Grundlagen gelten hinsichtlich des Urlaubs?
  • Kapitel 2 Für wen gilt das Urlaubsgesetz?
  • 2.1 Was versteht man überhaupt unter Urlaub?
  • 2.2 Für welche Arbeitnehmer:innen kommt das Urlaubsgesetz zur Anwendung?
  • 2.3 Gilt das Urlaubsgesetz auch für Lehrlinge?
  • 2.4 Gibt es eine spezielle Urlaubsregel für Jugendliche?
  • 2.5 Gibt es auch Arbeitnehmer:innen, für die das Urlaubsgesetz nicht gilt?
  • 2.6 Fallen auch Ehegatt:innen oder Kinder, die im Familienunternehmen mitarbeiten, unter das Urlaubsgesetz und haben sie Anspruch auf Urlaub?
  • 2.7 Gilt das Urlaubsgesetz auch für Volontär:innen und Praktikant:innen?
  • Kapitel 3 Spezialgesetzliche Regelungen zum Urlaub
  • 3.1 Welche Spezialgesetze, in denen der Urlaub geregelt wird, gibt es neben dem Urlaubsgesetz noch?
  • 3.2 Warum sieht das Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) ein anderes System als das Urlaubsgesetz (UrlG) vor?
  • 3.3 Haben auch Beamt:innen und Vertragsbedienstete Anspruch auf Urlaub?
  • 3.4 Haben auch Werkvertragsnehmer:innen oder freie Dienstnehmer:innen Anspruch auf Urlaub?
  • 3.5 Ist es möglich, den Anspruch auf Urlaub vertraglich zu gewähren?
  • 3.6 Haben auch Arbeitnehmer:innen in Theaterbetrieben Anspruch auf Urlaub?
  • Kapitel 4 Urlaubsausmaß und Urlaubsanspruch
  • 4.1 Wie viele Urlaubstage pro Arbeitsjahr stehen den Arbeitnehmer:innen zu?
  • 4.2 Was ist der Unterschied zwischen Werk-, Arbeits- und Kalendertagen?
  • 4.3 Kann der Urlaub von Werktagen auf Arbeitstage umgestellt werden?
  • 4.4 Warum sieht das Gesetz eine Berechnung in Werktagen vor?
  • 4.5 Kann der Kollektivvertrag oder die Betriebsvereinbarung mehr Urlaubstage festlegen, als im Gesetz vorgesehen sind?
  • 4.6 Kann auch weniger Urlaub vereinbart werden, als im Gesetz vorgesehen ist?
  • 4.7 Was versteht man unter „Sonderurlaub“?
  • 4.8 Welche gesetzlichen Feiertage gibt es in Österreich?
  • 4.9 Was versteht das Urlaubsrecht unter dem Begriff Arbeitsjahr?
  • 4.10 Kann das Urlaubsjahr auch auf das Kalenderjahr umgestellt werden?
  • 4.11 Was ist bei der Umstellung vom Arbeitsjahr auf das Kalenderjahr zu beachten?
  • Kapitel 5 Urlaub für Teilzeitbeschäftigte und bei Änderung des Arbeitszeitausmaßes
  • 5.1 Wann liegt ein Teilzeitarbeitsverhältnis vor?
  • 5.2 Welche gesetzlichen Regelungen sieht das Urlaubsgesetz für Teilzeitbeschäftigte vor?
  • 5.3 Wird das Urlaubsausmaß von Teilzeitbeschäftigten auch in Werktagen berechnet?
  • 5.4 Wie berechnen sich die Urlaubstage bei Teilzeitbeschäftigten?
  • 5.5 Wie berechnet sich der Urlaub bei einem Wechsel der Arbeitszeit (zwischen Vollzeit und Teilzeit)?
  • 5.6 Wie ist mit bestehenden Urlaubsansprüche bei einem Wechsel der Arbeitszeit (zwischen Vollzeit und Teilzeit) umzugehen?
  • 5.7 Was passiert mit dem Urlaub, wenn die Stundenanzahl verringert oder erhöht wird?
  • 5.8 Ab wann entsteht der Anspruch auf Urlaub?
  • 5.9 Wie viel Urlaub steht mir im ersten Arbeitsjahr zu?
  • 5.10 Wie wird die Aliquotierung nach Werktagen oder Arbeitstagen genau berechnet?
  • 5.11 Gibt es Gründe, warum in einem Urlaubsjahr ausnahmsweise nicht der volle Urlaubsanspruch entsteht?
  • 5.12 Kann der Urlaubsanspruch auch bei langandauernder Krankheit gekürzt werden?
  • Kapitel 6 Erhöhter Urlaubsanspruch und Anrechnung von Vordienstzeiten
  • 6.1 Welche Zeiten werden als Vordienstzeiten im Urlaubsgesetz zur Erreichung der sechsten Urlaubswoche angerechnet?
  • 6.2 Können Vordienstzeiten über das gesetzliche Ausmaß hinaus angerechnet werden?
  • 6.3 Welche Pflichten treffen den Arbeitgeber im Zusammenhang mit anrechenbaren Vordienstzeiten?
  • 6.4 Was ist, neben den gesetzlichen Anrechnungsbestimmungen, ansonsten noch im Hinblick auf das Erreichen der sechsten Urlaubswoche zu beachten?
  • 6.5 Was ist bei Dienstzeiten bei demselben Arbeitgeber bei der Zusammenrechnung zu beachten?
  • 6.6 Welche Dienstzeiten in einem anderen Arbeitsverhältnis werden angerechnet?
  • 6.7 Welche Schulzeiten können angerechnet werden?
  • 6.8 Werden auch Zeiten eines Hochschulstudiums angerechnet?
  • 6.9 Werden auch Zeiten einer Fachhochschule angerechnet?
  • 6.10 Gibt es noch weitere Zeiten, die für die Bemessung des Urlaubsausmaßes berücksichtigt werden?
  • 6.11 Werden auch Zeiten einer selbständigen Tätigkeit angerechnet?
  • 6.12 Wie setzt sich das Gesamtausmaß der anrechenbaren Vordienstzeiten zusammen?
  • 6.13 Wie viele Vordienstzeiten werden einem/einer Arbeitnehmer:in angerechnet, der/die eine fünfjährige HTL abgeschlossen hat und acht Jahre ununterbrochen bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war?
  • 6.14 Wie viele Vordienstzeiten werden einem/einer Arbeitnehmer:in angerechnet, der/die eine fünfjährige HTL abgeschlossen hat und zwei Jahre ununterbrochen bei einem anderen Arbeitgeber beschäftigt war?
  • 6.15 Wie viele Jahre können maximal als Vordienstzeiten angerechnet werden?
  • 6.16 Können Zeiten auch doppelt angerechnet werden?
  • 6.17 Werden auch Zeiten einer Elternkarenz angerechnet?
  • 6.18 Gibt es zusätzlichen Urlaub für (begünstigte) Behinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG)?
  • Kapitel 7 Verbrauch des Urlaubs
  • 7.1 Wie wird der Zeitpunkt des Urlaubsverbrauchs festgelegt?
  • 7.2 Kann der Arbeitgeber den Zeitpunkt des Urlaubs einseitig festlegen und den/die Arbeitnehmer:in „auf Urlaub schicken“?
  • 7.3 Wann soll der Urlaub verbraucht werden?
  • 7.4 Kann der Arbeitgeber den Verbrauch von Urlaub vor Ende des Arbeitsverhältnisses anordnen?
  • 7.5 Muss der Verbrauch des entstandenen Urlaubs immer möglich sein?
  • 7.6 Muss die Urlaubsvereinbarung in einer bestimmten Form getroffen werden?
  • 7.7 Muss der Arbeitgeber reagieren, wenn der/die Arbeitnehmer:in einen Urlaubswunsch bekannt gibt?
  • 7.8 Wie ist vorzugehen, wenn der Arbeitgeber auf den bekannt gegebenen Urlaubswunsch des/der Arbeitnehmer:in nicht reagiert?
  • 7.9 Welche Rolle spielen bei der Vereinbarung von Urlaub die jeweiligen Interessen von Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber?
  • 7.10 Hat der/die Arbeitnehmer:in das Recht, Urlaub zu einer bestimmten Jahreszeit, zB im Sommer, zu konsumieren?
  • 7.11 Was, wenn sich der/die Arbeitnehmer:in weigert, Urlaub zu verbrauchen, obwohl der Arbeitgeber wiederholt zum Urlaubsverbrauch auffordert?
  • 7.12 Wie ist der Jahresurlaub beim Verbrauch aufzuteilen?
  • 7.13 Kann der Urlaub auch in mehreren Teilen verbraucht werden?
  • 7.14 Was gilt, wenn eine mehrfache Teilung des Urlaubs auf Druck des Arbeitgebers erfolgt?
  • 7.15 Kann der Urlaub auch in einzelnen Tagen verbraucht werden?
  • 7.16 Wie erfolgt die Ermittlung der Werktage, wenn der Urlaub in einzelnen Arbeitstagen verbraucht wird?
  • 7.17 Wie ist vorzugehen, wenn bei Werktagsberechnung eine ganze Kalenderwoche Urlaub vereinbart wird, auf den Mittwoch jedoch ein Feiertag fällt?
  • 7.18 Kann der Urlaub auch in halben Tagen oder stundenweise verbraucht werden?
  • 7.19 Kann der Verbrauch von Urlaub in Stunden in einer Betriebsvereinbarung vorgesehen werden?
  • 7.20 Wann gilt die im Urlaubsgesetz vorgesehene Teilung des Urlaubs in zwei Teilen jedenfalls nicht?
  • 7.21 Was sind Zeitguthaben und in welchem Verhältnis stehen sie zum Urlaub?
  • 7.22 Muss zuerst Urlaub oder bestehendes Zeitguthaben verbraucht werden?
  • 7.23 Hängt der Urlaubsanspruch davon ab, ob der/die Arbeitnehmer:in ihn geltend macht?
  • 7.24 Kann der Arbeitgeber den Verbrauch von Urlaub anordnen, wenn ihm im Arbeitsvertrag ein einseitiges Gestaltungsrecht eingeräumt wurde?
  • 7.25 Kann der/die Arbeitnehmer:in den Urlaub unter bestimmten Umständen einseitig antreten?
  • 7.26 Wie kann sonst noch vorgegangen werden, wenn sich Arbeitnehmer:in und Arbeitgeber nicht auf einen Urlaubszeitraum einigen können?
  • 7.27 Darf der/die Arbeitnehmer:in zusätzliche Tage an den vereinbarten Urlaub anschließen, wenn in den Urlaubszeitraum Krankenstands- oder Feiertage fallen?
  • 7.28 Gibt es auch Zeiträume, für die kein Urlaub vereinbart werden kann?
  • 7.29 Muss der/die Arbeitnehmer:in während des Urlaubs für den Arbeitgeber oder für Kolleg⁠:⁠innen erreichbar sein?
  • 7.30 Was, wenn am Ende des Arbeitsjahres noch Urlaubstage übrig sind?
  • 7.31 Kann auch Urlaub verbraucht werden, der noch nicht entstanden ist?
  • 7.32 Kann von einer einmal getroffenen Urlaubsvereinbarung auch wieder abgegangen werden?
  • 7.33 Ist ein Rücktritt von der Urlaubsvereinbarung durch den Arbeitgeber möglich, wenn der/die Arbeitnehmer:in kündigt?
  • 7.34 Wer trägt allfällige Kosten, wenn der Arbeitgeber von einer bereits getroffenen Urlaubsvereinbarung wieder zurücktritt?
  • 7.35 Was versteht man unter einem „persönlichen Feiertag“?
  • Kapitel 8 Betriebliche Regelungen über den Urlaub
  • 8.1 Was versteht man unter Betriebsurlaub?
  • 8.2 Was versteht man unter einer Urlaubssperre?
  • 8.3 Kann Betriebsurlaub mittels einer Betriebsvereinbarung eingeführt werden?
  • 8.4 Was, wenn der/die Arbeitnehmer:in noch keinen ausreichenden Urlaubsanspruch für einen Betriebsurlaub erworben hat?
  • 8.5 Kann eine Betriebsvereinbarung über den Urlaubsverbrauch im Allgemeinen geschlossen werden?
  • Kapitel 9 Verjährung von Urlaubsansprüchen
  • 9.1 Können Urlaubsansprüche auch verjähren?
  • 9.2 Gilt die zweijährige Verjährungsfrist für den Urlaubsanspruch auch für die Urlaubsersatzleistung?
  • 9.3 Verlängert sich die Verjährungsfrist, wenn Karenz in Anspruch genommen oder der Präsenz- bzw Zivildienst geleistet und aus diesem Grund nicht gearbeitet wird?
  • 9.4 Wie wirkt sich eine Krankheit des/der Arbeitnehmer:in auf die Verjährung von Urlaubsansprüchen aus?
  • 9.5 Muss der Arbeitgeber auf die drohende Verjährung von Urlaubsansprüchen hinweisen?
  • 9.6 Wie wirkt es sich auf die Verjährung von Urlaubsansprüchen aus, wenn der Arbeitgeber den Verbrauch von Urlaub durch den/die Arbeitnehmer:in verweigert?
  • 9.7 Dürfen jene Urlaubsansprüche, die zu verjähren drohen, in Geld abgelöst werden?
  • Kapitel 10 Erkrankung während des Urlaubs
  • 10.1 Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn ein/eine Arbeitnehmer:in im Urlaub erkrankt?
  • 10.2 Was passiert, wenn der/die Arbeitnehmer:in vor dem Urlaub krank wird?
  • 10.3 Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn der/die Arbeitnehmer:in zwar im Urlaub erkrankt, die Krankheit jedoch über das geplante Urlaubsende hinaus andauert?
  • 10.4 Welche Erkrankung muss vorliegen, damit die Dauer der Erkrankung nicht auf das Urlaubsausmaß angerechnet wird?
  • 10.5 Was bedeutet, dass der/die Arbeitnehmer:in die Erkrankung nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt haben darf?
  • 10.6 Was ist der Unterschied zwischen leichter und grober Fahrlässigkeit und warum ist die Unterscheidung wichtig?
  • 10.7 Bei welchem Verhalten geht die Rechtsprechung von grober Fahrlässigkeit aus?
  • 10.8 Der/die Arbeitnehmer:in hat sich beim Fußballspielen im Urlaub verletzt. Handelt es sich dabei um eine grobe Fahrlässigkeit?
  • 10.9 Was passiert mit den Urlaubstagen, wenn der/die Arbeitnehmer:in genau drei Tage erkrankt?
  • 10.10 Der/die Arbeitnehmer:in erkrankt für vier Tage, einschließlich des Wochenendes, während des Urlaubs. Was passiert mit den Urlaubstagen?
  • 10.11 Wann muss der Arbeitgeber über eine Erkrankung während des Urlaubs informiert werden?
  • 10.12 Wie muss der Arbeitgeber über die Krankheit informiert werden?
  • 10.13 Was passiert, wenn der/die Arbeitnehmer:in den Arbeitgeber nicht über eine Erkrankung im Urlaub informiert?
  • 10.14 Ist der/die Arbeitnehmer:in verpflichtet, am Ende des Urlaubs eine Krankenstandsbestätigung (Arbeitsunfähigkeitsbestätigung) vorzulegen?
  • 10.15 Muss der/die Arbeitnehmer:in dem Arbeitgeber mitteilen, welche Krankheit er/sie hat?
  • 10.16 Verlängert sich der Urlaub automatisch um die Dauer des Krankenstandes?
  • 10.17 Was muss der/die Arbeitnehmer:in beachten, wenn er/sie im Ausland erkrankt?
  • 10.18 Kann der/die Arbeitnehmer:in mit der österreichischen E-Card auch im Ausland zum Arzt gehen?
  • 10.19 Der/die Arbeitnehmer:in hat Zeitausgleich vereinbart und erkrankt während des Zeitausgleichs. „Verliert“ der/die Arbeitnehmer:in Stunden des Zeitausgleichs?
  • 10.20 Der/die Arbeitnehmer:in arbeitet im Urlaub und erkrankt infolgedessen. Hat das Auswirkungen auf den Urlaub?
  • 10.21 Kann unmittelbar nach Ende der Krankheit der vereinbarte Urlaub angetreten werden?
  • Kapitel 11 Urlaubsentgelt
  • 11.1 Was versteht man unter dem Begriff Urlaubsentgelt?
  • 11.2 Was ist der Generalkollektivvertrag zum Urlaubsgesetz und was regelt er?
  • 11.3 In welcher Höhe steht das Urlaubsentgelt zu?
  • 11.4 Wie wird das Urlaubsentgelt bei Leistungslohnsystemen bestimmt?
  • 11.5 Wie ist hinsichtlich des Urlaubsentgelts vorzugehen, wenn ein Urlaubstag auf einen gesetzlichen Feiertag fällt?
  • 11.6 Wie wird das Urlaubsentgelt für Personen bestimmt, die sowohl per Zeit- als auch per Leistungslohn entlohnt werden?
  • 11.7 Wie ist das Urlaubsentgelt zu bestimmen, wenn sich das Arbeitszeitausmaß verändert?
  • 11.8 Zu welchem Zeitpunkt muss das Urlaubsentgelt ausgezahlt werden?
  • 11.9 Muss das Urlaubsentgelt unter bestimmten Umständen zurückgezahlt werden?
  • 11.10 Was versteht man unter dem Ablöseverbot?
  • 11.11 Ist Urlaub immer bezahlt oder gibt es auch so etwas wie unbezahlten Urlaub?
  • 11.12 Können Kollektivverträge weitere Möglichkeiten der Freistellung unter Fortzahlung des Entgelts vorsehen?
  • 11.13 Was versteht man unter dem Urlaubsgeld und wie unterscheidet es sich vom Urlaubsentgelt?
  • Kapitel 12 Exkurs: Karenz
  • 12.1 Was versteht man unter dem Begriff Karenz und haben Arbeitnehmer:innen Anspruch darauf?
  • 12.2 Was versteht man unter der Elternkarenz?
  • 12.3 Was versteht man unter der Pflegekarenz?
  • 12.4 Was versteht man unter der Familienhospizkarenz?
  • 12.5 Was versteht man unter der Bildungskarenz?
  • 12.6 Welche Arten der Freistellung von der Arbeit unter Fortzahlung des Entgelts gibt es sonst noch?
  • 12.7 Besteht die Möglichkeit einer Freistellung von der Arbeit zur Unterstützung eines Einsatzes zur Katastrophenhilfe?
  • Kapitel 13 Aufzeichnungen zum Urlaub
  • 13.1 Wen trifft die Pflicht, Aufzeichnungen zum Urlaub der Arbeitnehmer:innen zu führen?
  • 13.2 Welche Aufzeichnungen müssen Arbeitgeber im Zusammenhang mit dem Urlaub führen und was haben die Aufzeichnungen zu enthalten?
  • 13.3 Warum müssen Arbeitgeber überhaupt Aufzeichnungen über den Urlaub der Arbeitnehmer:innen führen?
  • 13.4 Kann der Arbeitgeber die Führung von Urlaubsaufzeichnungen auch an die Arbeitnehmer:innen delegieren?
  • 13.5 Wem müssen Arbeitgeber Einsicht in die Aufzeichnungen über den Urlaub gewähren?
  • 13.6 Wem müssen Arbeitgeber Auskunft über die Berechnung des Urlaubsentgelts erteilen?
  • 13.7 Kann der/die Arbeitnehmer:in bestimmte Eintragungen in die Urlaubsaufzeichnungen verlangen, wenn er/sie der Ansicht ist, dass die Aufzeichnungen fehlerhaft sind?
  • 13.8 Welche Strafen drohen Arbeitgebern, die der Aufzeichnungspflicht nicht ordnungsgemäß nachkommen?
  • 13.9 Was, wenn Arbeitgeber den Behörden keine Einsicht in Urlaubsaufzeichnungen gewähren?
  • Kapitel 14 Ansprüche bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses
  • 14.1 Was passiert mit dem Resturlaub, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird?
  • 14.2 Muss noch bestehender Urlaub während der Kündigungsfrist in natura verbraucht werden?
  • 14.3 Was sind Postensuchtage?
  • 14.4 Wie wird der Resturlaub für das laufende Urlaubsjahr berechnet?
  • 14.5 In welcher Höhe ist die Urlaubsersatzleistung auszubezahlen?
  • 14.6 Was versteht man unter dem Begriff Urlaubsersatzleistung?
  • 14.7 Wann ist die Urlaubsersatzleistung auszubezahlen?
  • 14.8 Darf die Urlaubsersatzleistung auch während des aufrechten Arbeitsverhältnisses ausbezahlt werden?
  • 14.9 Wem steht die Urlaubsersatzleistung zu, wenn der/die Arbeitnehmer:in verstirbt?
  • 14.10 Was ist zu beachten, wenn die Urlaubsersatzleistung ausbezahlt wird?
  • 14.11 Kann es auch dazu kommen, dass ich eine geringere Urlaubsersatzleistung bekomme?
  • 14.12 Kann es auch passieren, dass ich zu viel verbrauchten Jahresurlaub zurückzahlen muss?
  • 14.13 Gibt es Zusatzurlaub für gewisse Tätigkeiten?
  • 14.14 Wann liegt Nachtschwerarbeit vor?
  • 14.15 Wie viele zusätzliche Urlaubstage stehen Arbeitnehmer:innen bei Nachtschwerarbeit zu?
  • Kapitel 15 Pflegefreistellung
  • 15.1 Was versteht man unter der Pflegefreistellung?
  • 15.2 Wer kann Pflegefreistellung in Anspruch nehmen?
  • 15.3 Wann kann bezahlte (Pflege-)Freistellung in Anspruch genommen werden?
  • 15.4 Besteht ein Anspruch auf Pflegefreistellung schon zu Beginn des Arbeitsverhältnisses in vollem Umfang?
  • 15.5 Welche Personen fallen im Zusammenhang mit der Pflegefreistellung unter den Begriff „nahe Angehörige“?
  • 15.6 Muss dem Arbeitgeber mitgeteilt werden, dass Pflegefreistellung in Anspruch genommen wird?
  • 15.7 Muss die Pflegebedürftigkeit des/der nahen Angehörigen dem Arbeitgeber nachgewiesen werden?
  • 15.8 Wann ist aufgrund einer Erkrankung die Pflege eines/einer nahen Angehörigen überhaupt notwendig, sodass Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden kann?
  • 15.9 Besteht auch dann ein Anspruch auf Pflegefreistellung, wenn der/die zu pflegende Angehörige in einer Gesundheitseinrichtung, zB in einem Spital, betreut wird?
  • 15.10 Für welche Dauer besteht Anspruch auf Pflegefreistellung?
  • 15.11 Wie ist vorzugehen, wenn die Pflegefreistellung im Ausmaß einer Wochenarbeitszeit zur Pflege eines erkrankten Kindes nicht ausreicht?
  • 15.12 Kann zunächst die „reguläre“ Pflegefreistellung und gleich im Anschluss die erweiterte Pflegefreistellung in Anspruch genommen werden, weil die Krankheit des Kindes über eine Woche hinaus andauert?
  • 15.13 Wie ist vorzugehen, wenn die Pflegefreistellung und die erweiterte Pflegefreistellung bereits ausgeschöpft sind, darüber hinaus jedoch weiterer Pflegebedarf für einen/eine nahe:n Angehörige:n besteht?
  • 15.14 Wie ist vorzugehen, wenn während des Urlaubs eines/einer Arbeitnehmer:in ein/eine Angehörige:r erkrankt und gepflegt werden muss?
  • 15.15 Seit wann kann die Pflegefreistellung auch für nahe Angehörige in Anspruch genommen werden, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben?
  • 15.16 Wie hoch ist das Entgelt während der Pflegefreistellung?
  • 15.17 Wie bemisst sich das Entgelt während der Pflegefreistellung, wenn das Arbeitszeitausmaß schwankt?
  • 15.18 Muss die Pflegefreistellung immer am Stück, also im Umfang des gesamten wöchentlichen Arbeitszeitausmaß pro Arbeitsjahr, in Anspruch genommen werden?
  • 15.19 Besteht der Anspruch auf Pflegefreistellung im Umfang eines wöchentlichen Arbeitszeitausmaßes pro Arbeitsjahr für jede:n erkrankte:n nahe:n Angehörige:n oder insgesamt?
  • 15.20 Können Teile der Pflegefreistellung, die in einem Arbeitsjahr nicht verbraucht worden sind, in das nächstfolgende Arbeitsjahr übertragen werden?
  • 15.21 Was können Arbeitnehmer:innen unternehmen, wenn sie wegen der Inanspruchnahme von Pflegefreistellung vom Arbeitgeber gekündigt werden?
  • Anhang
  • Das Urlaubsgesetz (UrlG) im Wortlaut
  • Stichwortverzeichnis