Konsolidierung von Rechtsvorschriften. über den buchstäblichen und den lesbaren Text von Gesetzen
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1. Verfasser: | |
Format: | Monograph |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
ÖGB Verlag
|
Ausgabe: | 2. aktualisierte Auflage |
Schlagworte: |
Inhaltsangabe:
- Konsolidierung von Rechtsvorschriften
- Über den buchstäblichen und den lesbaren Text von Gesetzen
- Inhalt
- Vorwort
- 1. Einleitung
- 2. Theoretische Grundlagen
- 2.1 Normen und Rechtsvorschriften
- 2.2 Kundmachung von Rechtsvorschriften
- 2.2.1 Kundmachung und Publikation
- 2.2.2 Fundstelle
- 2.2.3 Authentische elektronische Kundmachung, ,
- 2.2.3.1 Landesgesetzblatt authentisch im RIS
- 2.2.3.2 Erste authentische Kundmachung in Österreich
- 2.3 Novellierungsakte
- 2.3.1 Stammfassung und Novelle
- 2.3.1.1 Ausdrückliche Änderungen
- 2.3.1.2 Implizite Änderungen
- 2.3.2 Verlautbarungsberichtigung
- 2.3.3 Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes
- 2.4 Geltung und zeitlichen Geltungsbereich (Inkrafttreten) von Rechtsvorschriften
- 2.4.1 Rückwirkung
- 2.4.1.1 Beispiel: Rückwirkende Neufassung von § 718 Abs. 7a ASVG
- 2.4.1.2 Gewolltes und ungewolltes Rückwirken
- 2.4.2 Legisvakanz
- 2.4.2.1 Beispiel: Zukünftige Änderung eines Ausdrucks in § 31 Abs. 3 Z 9 ASVG
- 2.4.3 Nie anwendbare Rechtsvorschriften
- 2.5 Beginn des zeitlichen Geltungsbereiches – Inkrafttreten
- 2.5.1 Inkrafttreten durch eine allgemeine verfassungsrechtliche Anordnung
- 2.5.1.1 „Wiederholung“ des Datums des Inkrafttretens
- 2.5.2 Ausdrücklich geregeltes Inkrafttreten
- 2.5.2.1 Inkrafttreten zu einem bestimmten Datum
- 2.5.2.2 Inkrafttreten der Rechtsvorschrift bei Eintritt eines Ereignisses
- 2.5.2.3 Auseinanderfallen von Bestimmungen zum Geltungsbereich einer Rechtsvorschrift (Bedingungs- und Rechtsfolgenbereich) ist möglich
- 2.5.2.4 Beispiel: Schlussbestimmung zu der 69. Novelle zum ASVG zu § 225 Abs. 1 Z 1 ASVG
- 2.6 Außerkrafttreten
- 2.6.1 Beispiel: Befristung
- 2.6.2 Beispiel: formelle Derogation
- 2.7 Übergangsbestimmungen
- 2.7.1 Beispiel
- 3. Gliederung von Gesetzen (Legistische Richtlinien 1990)
- 4. Dokumentationseinheit
- 4.1 Dokumentationseinheit „Paragraf“
- 4.2 Gleichwertige Gliederungseinheiten
- 4.3 Überschriften
- 4.3.1 Paragrafenüberschrift
- 4.3.2 Überschriften eines Teiles, Abschnitts, Unterabschnitts
- 4.4 Novellierungsakte und die „Dokumentationseinheit Paragraf“
- 4.5 Dokumentationseinheit „Gesamte Rechtsvorschrift“
- 4.6 Dokumentationseinheit bei Novellendokumentation
- 5. Metadaten
- 5.1 Allgemeines
- 5.2 Nutzdaten
- 5.3 Metadaten
- 5.4 Unmittelbare und zusätzliche Metadaten
- 5.5 Metadaten in elektronischen Rechtsdokumentationen – Beispiel
- 5.6 Metadaten bei Konsolidierung in Buchform – Beispiel
- 5.7 Typische Metadaten zu einem konsolidierten Gesetzestext
- 5.8 Automatisierte Metadatenerstellung
- 6. Novellierungspraxis in Österreich
- 6.1 Stammfassung und Novelle
- 6.2 Authentizität
- 6.3 Auswirkung auf die Konsolidierungspraxis
- 7. „Technische“ Konsolidierung – Kunsttext
- 7.1 Beispiel
- 7.2 Gesetzeskunsttext versus Paragrafenkunsttext
- 7.3 Gesetzeskonzept
- 7.4 Paragrafenkonzept
- 7.5 Aus Paragrafenkunsttext zusammengestellter Gesetzeskunsttext
- 7.5.1 Beispiel
- 8. „Verlustliste“ der Konsolidierung
- 8.1 Titel
- 8.2 Promulgationsklausel
- 8.3 Selbstständige Novellenartikel
- 8.3.1 Beispiel am ASVG
- 8.4 Keine ausdrückliche Aufzählung von Bestimmungen, die durch allgemeine verfassungsrechtliche Anordnung in Kraft treten
- 8.5 Novellierungsanordnungen
- 9. Grenzen und Umfang der Konsolidierung
- 9.1 Materielle Derogation
- 9.1.1 Beispiel
- 9.2 Unbestimmte formelle Derogation
- 9.3 Keine „berichtigende“ Auslegung von Novellen
- 9.3.1 Beispiel
- 9.4 Rechtstechnische Erläuterung
- 9.5 Keine ergänzenden Kommentare
- 9.6 Zeichen- und gliederungsgetreue Konsolidierung
- 9.6.1 Layout und Textgestaltung, Rechtschreibung
- 9.6.1.1 Beispiel: Belassen von Leerzeichen und Beistrich
- 9.6.2 Inhaltliche Konsequenzen von Layout-Fehlern
- 9.6.3 Einheitliches Layout innerhalb eines Gesetzes
- 9.6.3.1 Beispiel
- 9.6.4 Vereinheitlichung des Layouts anlässlich der Einarbeitung von Novellen
- 9.6.5 Einheitliches Layout bei einer Sammlung konsolidierter Rechtsvorschriften
- 10. Bezugspunkt der Konsolidierung
- 10.1 Abstellen auf einen Rechtsstand (Novelle)
- 10.2 Abstellen auf das Inkrafttreten (Stichtag)
- 11. ?Rückwärtsdokumentation
- 11.1 Rückerfassung des ASVG
- 12. Haftung für die Richtigkeit der Konsolidierung
- 13. Wiederverlautbarung
- 13.1 Vergleichbarkeit einer kodifizierten Fassung eines EU-Rechtsaktes mit der österreichischen Wiederverlautbarung
- 13.2 Verfahren,
- 13.3 Feststellung der geltenden Fassung
- 13.4 Veränderung der Darstellung der geltenden Fassung
- 13.5 Wiederverlautbarungstätigkeit
- 14. Kodifikation
- 14.1 Beispiel aus dem österreichischen Sozialversicherungsrecht
- 15. Kunsttexterstellung
- 15.1 Durchsicht der Bundesgesetzblätter nach Novellierungsakten
- 15.1.1 Beispiel für ausdrücklichen Hinweis auf Novellierung im Titel der Novelle
- 15.1.2 Beispiel für fehlenden Hinweis auf Novellierung im Titel der Novelle
- 15.2 Feststellung der Metadaten des Novellierungsaktes
- 15.2.1 Kopf des Bundesgesetzblattes
- 15.2.2 Einleitungssatz
- 15.2.3 Novellierungsanordnung
- 15.2.4 Schlussbestimmungen
- 15.3 Feststellung der betroffenen Vorfassung(en) des zu konsolidierenden Paragrafen
- 15.3.1 Allgemeines
- 15.3.1.1 Fassungen eines Paragrafen – Zeitschichten
- 15.3.1.2 Fassungsangabe zu einem Paragrafen
- 15.3.1.3 Vorfassung
- 15.3.2 Vorfassung hat ein früheres oder gleiches Inkrafttreten
- 15.3.3 Vorfassung hat ein späteres Inkrafttreten
- 15.3.3.1 Novellierungsakt, der einzuarbeiten ist und Novellierungsakt, aufgrund dessen die Vorfassung erstellt wurde, beziehen sich auf verschiedene Teile desselben Paragrafen
- 15.3.3.2 Novellierungsakt, der einzuarbeiten ist und Novellierungsakt, aufgrund dessen die Vorfassung erstellt wurde, beziehen sich auf denselben Teil desselben Paragrafen
- 15.4 Aktualisierung des Textes
- 15.4.1 Zeichengenaue Novellierungsanordnungen
- 15.4.2 Novellierungsanordnungen mit Referenzen (implizite Änderungen)
- 15.4.2.1 Referenz auf textbezogene Regelungssysteme
- 15.4.2.2 Referenz auf rechtliche Kategorie
- 15.4.2.3 Novellierung mit Referenz auf den Sinn
- 15.4.2.4 „Entgegenstehende Regelungen werden aufgehoben“
- 15.4.3 „Fiktionale“ Anpassung
- 15.4.3.1 Verweisungsverjüngung („… treten an die Stelle“)
- 15.4.3.2 Rechtsüberleitung
- 15.4.3.3 „… gelten als sinngemäß geändert“
- 15.5 Rechtstechnische Erläuterungen, Inhaltsverzeichnisse, Indices
- 15.6 Qualitätssicherung des konsolidierten Textes
- 16. Ausgewählte Beispiele
- 16.1 Legisvakante Fassung, Abgehen von der Regel „Lex posterior derogat legi priori.“
- 16.1.1 Einzuarbeitende Novellierungsanordnung
- 16.1.2 Feststellung der betroffenen Vorfassung(en)
- 16.1.2.1 Liste der Vorfassungen – aus Sicht des 13. August 2015 (= Publikationsdatum des BGBl. I Nr. 113/2015)
- 16.1.2.2 Feststellung der betroffenen Vorfassung(en) und Aktualisierung des Textes
- 16.1.2.2.1 Vorfassung hat ein früheres oder gleiches Inkrafttreten
- 16.1.2.2.2 ?Vorfassung hat ein späteres Inkrafttreten (hier: Vorliegen einer legisvakanten Fassung)
- 16.2 Novellenketten – „Ameisennovellen“
- 16.3 Auseinanderfallen von Bedingungs- und Rechtsfolgenbereich
- 16.3.1 Schlussbestimmungen zu der 69. Novelle zum ASVG zu § 225 Abs. 1 Z 1 ASVG
- 16.3.2 Umsetzung im RIS
- 16.3.3 Umsetzung in der SozDok
- 16.4 Inkrafttreten der Rechtsvorschrift bei Eintritt eines Ereignisses
- 16.5 Satzanweisungen
- 16.5.1 Novellierungsanordnungen, die sich auf Halbsätze beziehen
- 16.5.1.1 Beispiel
- 16.5.2 Novellierungsanordnungen, die sich auf Satzteile beziehen
- 16.5.2.1 Beispiel
- 16.5.3 „Satzzeichenbereinigungsregime“ – Datum des Inkrafttretens von Satzzeichen
- 16.5.3.1 Beispiel
- 16.6 Umwandlung von „Rente“ auf „Pension“
- 16.7 Verschiebung von Ministerialkompetenzen
- 16.8 Konsolidierung von Sozialversicherungs-Gesamtverträgen der Österreichischen Gesundheitskasse
- 16.8.1 Allgemeines
- 16.8.2 Metadaten der SV-Gesamtverträgen der ÖGK im Kundmachungssystem „Amtliche Verlautbarungen der Sozialversicherung“
- 16.8.2.1 „Beschlussorgan“
- 16.8.2.2 „Urheber“
- 16.8.2.3 „Art des Dokuments“
- 16.8.2.4 „Kurztitel“
- 16.8.3 Hybride Konsolidierung
- 16.8.4 Exkurs: VfGH-Erkenntnis zu den „Strukturplänen Gesundheit“
- 17. Ausgewählte Beispiele der Inhaltserschließung
- 17.1 Darstellung der Textentwicklung eines Gesetzes
- 17.1.1 Umsetzung im RIS – „§ 0-Dokument“,
- 17.1.2 Umsetzung in der SozDok – Novellenlisten
- 17.1.3 Umsetzung im EUR-Lex – Liste der geänderten Bestimmungen
- 17.2 Übergangsbestimmungen
- 17.2.1 Verknüpfung zwischen Übergangsbestimmung und dem betroffenen Paragrafen
- 17.2.2 Beispiel
- 17.2.2.1 Umsetzung im RIS
- 17.2.2.2 Umsetzung in der SozDok
- 17.3 Zeitschichten der Gesetze – präzise Abfrage in der SozDok
- 17.3.1 Beispiel: Welche Fassung des § 8 ASVG hat am 1. Jänner 2014 gegolten?
- 17.4 Verweise auf Rechtsvorschriften
- 17.5 „Veränderliche“ Werte
- 17.5.1 Umsetzung in der SozDok und im RIS
- 17.6 Novellendokumentation
- 17.6.1 Dokumentation der Novelle als Gesamtheit
- 17.6.2 Dokumentation der einzelnen Novellierungsanordnungen
- 17.6.2.1 Zugriff auf die Novellierungsanordnungen vom angezeigten SozDok-Paragrafendokument aus
- 18. Elektronische Rechtsdokumentationen und „Open Data“
- 18.1 Gesetze und „Open Data“
- 18.2 Prinzipien von „Open Data“
- 18.3 Weiterverwendbare Textdarstellung
- Interviews mit Legistinnen und Legisten
- 19. Legistik als Beginn: Formulierung der Konsolidierungsanordnung
- 19.1 Befragte Personen
- 19.2 Nähe der Konsolidierung zur Legistik?
- 19.2.1 Novellierungstechnik und Konsolidierung
- 19.2.2 Legistische Redaktion und Konsolidierung
- 19.2.3 Konsolidierung als Qualitätssicherung der Legistik
- 19.3 Wieweit denken die Legistinnen und Legisten bereits bei der Legistik an die Konsolidierung?
- 19.3.1 Anlass der Frage
- 19.3.2 Abzielen auf künftige Fassung
- 19.3.3 Präzise Formulierung
- 19.3.4 Textgegenüberstellung
- 19.3.5 Bedürfnis nach „normativer“ (und nicht bloß „technischer“) Konsolidierung
- 19.4 Erstellen Sie selbst („für sich“) eine Konsolidierung für Ihren engsten Arbeitsbereich?
- 19.5 Welche Vorgaben haben Sie bei der legistischen Arbeit? (Handbücher, strukturelle Unterstützung usw.)
- 19.5.1 Legistische Richtlinien, Handbücher
- 19.5.2 „Legistik“-Applikations-Add-In für Microsoft® Word 2010 – spezielle Formatvorlagen
- 19.5.3 Stärkung der einheitlichen formalen Gestaltung der Rechtsvorschriften in Österreich durch das „Legistik“-Applikations-Add-In für Microsoft® Word 2010
- 19.5.4 Zufriedenheit mit dem „Legistik“-Applikations-Add-In für Microsoft® Word 2010
- 19.6 Wie ist die Legistik in Ihrem Bereich organisiert?
- 19.6.1 Legistik der Länder
- 19.6.1.1 Zentrallegistik
- 19.6.1.1.1 Gesetzgebung – Verordnungsgebung
- 19.6.1.2 Fachlegistik
- 19.6.1.2.1 Erhöhtes Erfordernis zur Bereitstellung von Legistischen Richtlinien
- 19.6.2 Legistik der Bundesministerien
- 19.7 Was spricht aus Ihrer Sicht für Fachlegistik, was für Zentrallegistik?
- 19.8 Könnten Sie sich vorstellen, ausschließlich vollständige Gliederungseinheiten zu novellieren?
- 19.8.1 Hintergrund der Frage
- 19.8.2 Antworten
- 19.8.2.1 Politische Sensibilität
- 19.8.2.2 Textumfang der Novellen
- 19.8.2.3 Aussagekraft der Novellierungsanordnung
- 19.9 Würden Sie in einer automatisierten Formulierung von Novellierungsanordnungen auf Basis eines Neu-Alt-Textabgleichs einen Vorteil sehen?
- 19.9.1 Hintergrund der Frage – Ex-Ante-Konsolidierung („Tasmanischer Ansatz“)
- 19.9.2 Antwort
- 19.10 Haben Sie schon Wiederverlautbarungen gemacht?
- 19.11 Wie schätzen Sie den Mehrwert von Wiederverlautbarungen ein?
- 19.11.1 Mehrwert der Wiederverlautbarung
- 19.11.1.1 Rechtsbereinigung, intensives Beschäftigen mit dem Gesetz
- 19.11.1.2 Sorgfaltsmaßstab
- 19.11.1.3 Rechtsverbindlichkeit
- 19.12 Welche legistische Arbeitsumgebung würden Sie sich wünschen?
- 19.12.1 Einbindung in den politischen Diskurs
- 19.12.2 Ausreichende Vorbereitungszeit
- 19.12.3 Erleichterungen durch das „Legistik“-Applikations-Add-In für Microsoft® Word 2010
- 19.13 Auslagerung legistischer Tätigkeiten?
- 19.13.1 Keine Auslagerung der Ausarbeitung „beschlussreifer“ Gesetzesentwürfe
- 19.13.2 Klärung bestimmter Fachfragen
- 19.14 Woran erkennt man Ihrer Ansicht nach die Qualität eines Gesetzes?
- 19.15 Persönliche Schlussbemerkung der Verfasserin
- Gastbeiträge
- 20. ?Unterschied zwischen konsolidierten und kodifizierten Fassungen von EU-Richtlinien bzw. EU-Verordnungen Von ao. Univ.-Prof. Dr. Dietmar Jahnel
- 20.1 Einleitung
- 20.2 Beispiel Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie in EUR-Lex
- 20.3 Beispiel Markenrichtlinie in EUR-Lex
- 20.4 Schluss
- 21. ?Die Konsolidierung der Rechtsvorschriften aus der Sicht der Schweiz Von Dr. Marius Roth
- 21.1 Einführung
- 21.2 Überblick über die Geschichte der Konsolidierung in der Schweiz
- 21.2.1 Die Hintergründe der Konsolidierung
- 21.2.2 Die Entwicklung auf Bundesebene
- 21.3 Die Stellung der Systematischen Sammlungen heute
- 21.4 Die heutige Bedeutung der nicht-konsolidierten (chronologischen) Sammlungen
- 21.5 Der Zeitpunkt der Konsolidierung
- 21.5.1 Die Ex-Post-Konsolidierung
- 21.5.2 Die Ex-Ante-Konsolidierung als neuer Ansatz
- 21.5.2.1 Ausgangspunkt: Strukturierung des Rechts
- 21.5.2.2 Die Ex-Ante-Strukturierung
- 21.5.2.3 Vor- und Nachteile für die Legisten
- 21.5.2.4 Erfahrungen in der Schweiz
- 22. ?Ausweitung des legislativen Kontextes – Nicht alles, was gilt, ist auch so kundgemacht Von Dr. Josef Souhrada
- 22.1 Einleitung
- 22.2 Am Anfang ein Beispiel aus dem ABGB
- 22.3 Und damit zum Sozialversicherungsrecht
- 22.4 Geltender Wortlaut, ein Beispiel
- 22.5 Anwendungsvorrang
- 22.6 VfGH
- 22.7 Rechtsdokumentation als Hinderungsgrund für Rechtsbereinigung?
- 23. ?Die klare Absicht des Gesetzgebers ist nach § 6 ABGB ein Auslegungskriterium – aber wer ist „der Gesetzgeber“? Von Dr. Josef Souhrada
- 24. Liste aller ASVG-Novellen
- Literaturverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Autorenverzeichnis