Die Betriebsratswahl. Betriebsrat, Zentralbetriebsrat, Konzernvertretung, Jugendvertrauensrat, Zentraljugendvertrauensrat, Konzernjugendvertretung, Organe der Europäischen Betriebsverfassung : Kurzkommentar zur Betriebsrats-Wahlordnung und zu den einschlägigen Stellen des Arbeitsverfassungsgesetzes
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Veröffentlicht in: | Gesetze und Kommentare |
Hauptverfasser: | , |
Format: | SerialVolume |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
ÖGB-Verl.
2023
ÖGB Verlag |
Ausgabe: | 7., neu bearbeitete Auflage |
Schlagworte: |
Inhaltsangabe:
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Literaturverzeichnis
- Vorwort zur Siebenten Auflage
- Vorwort zur Sechsten Auflage
- Vorwort zur Fünften Auflage
- Vorwort zur Zweiten Auflage
- EINLEITUNG
- I. Errichtung und Zusammensetzung des Betriebsrates
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 33 Geltungsbereich
- § 34 Betriebsbegriff
- § 35 Gleichstellung
- § 40 Organe der Arbeitnehmerschaft
- § 41 Zusammensetzung und Gruppenzugehörigkeit
- § 49 Stimmberechtigung und Beschlußfassung
- § 50 Zahl der Betriebsratsmitglieder
- § 132 Betriebe mit besonderer Zweckbestimmung und Verwaltungsstellen juristischer Personen des öffentlichen Rechts
- § 133 Theaterunternehmen
- § 134 Unternehmen und Betriebe des öffentlichen Personen-, Güter- und Nachrichtenverkehrs
- § 134a Land- und forstwirtschaftliche Betriebe des Bundes, der Länder, der Gemeindeverbände und der Gemeinden
- § 134b Gemeinsam verwaltete Häuser
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- § 1 Errichtung von Betriebsräten
- § 2 Zahl der Mitglieder des Betriebsrates
- § 3
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Grundsätzliches zum sachlichen Geltungsbereich
- 2. Der sachliche Geltungsbereich – Ausnahmen
- 2.1. Land- und forstwirtschaftliche Betriebe
- 2.2. Behörden und Ämter
- 2.3. Sonstige Verwaltungsstellen
- 2.4. Öffentliche Unterrichts- und Erziehungsanstalten
- 2.5. Private Haushalte
- 2.6. Konfessionellen Zwecken dienende Unternehmungen und Betriebe
- 2.7. Theaterunternehmen
- 3. Der Begriff „Betrieb“
- 3.1. Wesensmerkmale des Betriebes
- 3.2. Organisatorische Einheit
- 3.3. Erwerbsabsicht?
- 3.4. Die örtlichen Verhältnisse
- 3.5. Betriebsteile
- 3.6. Die Verhältnisse im Baugewerbe
- 3.7. Feststellung durch das Gericht
- 3.8. Gleichstellung durch das Gericht
- 3.9. Sonderbestimmungen für den Personen-, Güter- und Nachrichtenverkehr
- 3.10. Sonderregelung für gemeinsam verwaltete Häuser
- 4. Die Zahl der beschäftigten ArbeitnehmerInnen
- 4.1. MindestarbeitnehmerInnenzahl
- 4.2. ArbeitnehmerInnenzahl und Zahl der Betriebsratsmitglieder
- 4.3. Gemeinsamer Betriebsrat und getrennte Betriebsräte
- 5. Beispiele
- 5.1. Getrennte Betriebsräte
- 5.2. Gemeinsamer Betriebsrat
- 5.3. Änderung der ArbeitnehmerInnenzahl
- II. Wahlberechtigung und Wählbarkeit
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 36 Arbeitnehmerbegriff
- § 52 Aktives Wahlrecht
- § 53 Passives Wahlrecht
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- § 6 Aktives Wahlrecht
- § 7
- § 8 Passives Wahlrecht
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. ArbeitnehmerInnen iS des II. Teiles des ArbVG
- 1.1. Allgemeiner ArbeitnehmerInnenbegriff und ArbVG
- 1.2. Der spezielle ArbeitnehmerInnenbegriff des II. Teiles des ArbVG
- 1.3. Die Ausnahmen vom ArbeitnehmerInnenbegriff
- 2. Voraussetzungen der Wahlberechtigung (aktives Wahlrecht)
- 2.1. ArbeitnehmerInneneigenschaft
- 2.2. Lebensalter
- 2.3. ArbeitnehmerInneneigenschaft an den Stichtagen
- 2.4. Irrelevanz von Staatsbürgerschaft und Art der Beschäftigung
- 2.5. Bedeutung der Eintragung in die WählerInnenliste
- 3. Voraussetzungen der Wählbarkeit (passives Wahlrecht)
- 3.1. ArbeitnehmerInneneigenschaft – Ausnahmen
- 3.2. Lebensalter
- 3.3. Dauer der Beschäftigung
- 3.4. Die Frage der Gruppenzugehörigkeit
- 3.5. Gekündigte ArbeitnehmerInnen
- 3.6. Wahl nicht wählbarer Kandidatinnen/Kandidaten
- III. Die Bestellung des Wahlvorstandes
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 45 Einberufung
- § 49 Stimmberechtigung und Beschlußfassung
- § 54 Berufung des Wahlvorstandes
- § 55 Vorbereitung der Wahl
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- § 9 Wahlvorstand
- § 10
- § 11
- § 12
- § 13
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Aufgaben des Wahlvorstandes
- 2. Zusammensetzung des Wahlvorstandes
- 3. Art der Bestellung des Wahlvorstandes
- 4. Die zur Bestellung Verpflichteten
- 5. Zeitpunkt der Bestellung des Wahlvorstandes
- 5.1. Wenn ein Betriebsrat (noch) besteht
- 5.2. Neuerrichtete Betriebe
- 5.3. Vorzeitige Endigung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates
- 5.4. Verselbständigung von Betriebsteilen
- 6. Form der Einberufung der Versammlung zur Wahl des Wahlvorstandes
- 7. Verfahren zur Wahl des Wahlvorstandes
- 7.1. Wahlvorschläge
- 7.2. Abstimmung
- 7.3. Verfahrensmängel
- 8. Tätigkeit des Wahlvorstandes
- 8.1. Geschäftsführung
- 8.2. Durchführung der Betriebsratswahl
- 8.3. Besonderer Schutz der Wahlvorstandsmitglieder
- 8.4. Ende der Funktion
- IV. Die WählerInnenliste
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 55 Vorbereitung der Wahl
- § 160 Strafbestimmungen
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- § 14 Verzeichnis der Arbeitnehmer
- § 15 Wählerliste
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. ArbeitnehmerInnenverzeichnis
- 1.1. Verpflichtung der Arbeitgeberin/des Arbeitgebers
- 1.2. Beschaffenheit
- 1.3. Informationsrecht des Wahlvorstandes
- 2. Erstellung der WählerInnenliste
- 2.1. Korrektur des ArbeitnehmerInnenverzeichnisses
- 2.2. Beschaffenheit der WählerInnenliste
- 2.3. Rechtliche Bedeutung der Aufnahme in die WählerInnenliste
- 2.4. Muster für die WählerInnenliste
- 3. Berichtigung der WählerInnenliste
- 3.1. Einspruchsverfahren
- 3.2. „Amtswegige“ Berichtigung durch den Wahlvorstand
- V. Die Ausschreibung der Betriebsratswahl (Wahlkundmachung)
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 55 Vorbereitung der Wahl
- § 56 Durchführung der Wahl
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- § 16 Wahltermin
- § 17 Wahlort
- § 18 Wahlkommission
- § 19 Wahlkundmachung
- § 35a Absehen von der Verwendung eines einheitlichen Stimmzettels
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Tag der Wahlausschreibung
- 2. Aushang der Wahlkundmachung
- 3. Inhalt der Wahlkundmachung
- 4. Festsetzung des Wahltages
- 5. Wahlzeit
- 6. Wahlort
- 7. Fristenbegrenzung
- 8. Auflegung der Betriebsrats-Wahlordnung
- 9. Beschluss, keinen einheitlichen Stimmzettel aufzulegen
- 10. Mängel der Kundmachung
- 11. Muster einer Wahlkundmachung
- VI. Wahlvorschläge
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 55 Vorbereitung der Wahl
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- § 20 Wahlvorschläge
- § 21
- § 21a Einheitlicher Stimmzettel
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Vorbemerkung
- 2. Berechtigung zur Einbringung von Wahlvorschlägen
- 3. Beschaffenheit des Wahlvorschlages
- 4. Einreichung des Wahlvorschlages
- 5. Beschaffenheit des Wahlvorschlages im Einzelnen
- 5.1. Kandidatinnen-/Kandidatenliste
- 5.2. Unterschriften
- 5.3. VertreterInnen des Wahlvorschlages
- 5.4. Bezeichnung des Wahlvorschlages
- 6. Koppelung von Wahlvorschlägen
- 7. Überprüfung des Wahlvorschlages durch den Wahlvorstand
- 7.1. Im Allgemeinen
- 7.2. Anlässe für ein Berichtigungsverfahren
- 7.3. Durchführung des Berichtigungsverfahrens
- 7.4. Möglichkeiten der Einbringerin/des Einbringers des Wahlvorschlages
- 7.4.1. Zurückziehung des Wahlvorschlages
- 7.4.2. Berichtigung des Wahlvorschlages
- 7.4.3. Untätigkeit der Einbringerin/des Einbringers
- 7.5. Entscheidung des Wahlvorstandes im Berichtigungsverfahren
- 7.6. Überprüfung von Wahlvorschlägen durch den Wahlvorstand – Übersicht
- 8. Anfechtung von Beschlüssen des Wahlvorstandes?
- 9. Veröffentlichung der Wahlvorschläge
- 10. Sonderfälle: Nur ein Wahlvorschlag; nur ein unvollständiger Wahlvorschlag; kein Wahlvorschlag
- 11. Auflegung eines einheitlichen Stimmzettels
- VII. Wahlkartenausstellung
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 55 Vorbereitung der Wahl
- § 56 Durchführung der Wahl
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- § 5 Recht auf briefliche Stimmabgabe
- § 22 Wahlkarte
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Voraussetzungen der Briefwahl
- 2. Das Wahlkartenausstellungsverfahren
- 2.1. Anlässe für die Ausstellung einer Wahlkarte
- 2.2. Antrags- und Entscheidungsfristen
- 2.3. BeobachterInnen im Ausstellungsverfahren
- 2.4. Verzeichnis der WahlkartenwählerInnen
- 2.5. Die Übersendung oder Aushändigung der Wahlkarten
- 3. Anderweitige Fristenregelung
- VIII. Die Stimmabgabe
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 51 Wahlgrundsätze
- § 56 Durchführung der Wahl
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- § 4 Wahlgrundsätze
- § 5 Recht auf briefliche Stimmabgabe
- § 18 Wahlkommission
- § 23 Wahlzeugen
- § 24 Stimmabgabe
- § 25
- § 35a Absehen von der Verwendung eines einheitlichen Stimmzettels
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Grundsätze der geheimen und unmittelbaren Wahl
- 2. Ort und Zeit der Stimmabgabe
- 3. Wahlkommissionen
- 4. Wahlzeuginnen/-zeugen
- 5. Beschaffenheit des Ortes der Stimmabgabe (Wahlzelle)
- 6. Der eigentliche Abstimmungsvorgang
- 7. Persönliche Abstimmung durch WahlkartenwählerInnen
- 8. Briefliche Stimmabgabe
- 9. Digitale Stimmabgabe?
- IX. Die Ermittlung des Wahlergebnisses
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 51 Wahlgrundsätze
- § 56 Durchführung der Wahl
- § 57 Mitteilung des Wahlergebnisses
- § 65 Ersatzmitglieder
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- § 4 Wahlgrundsätze
- § 24 Stimmabgabe
- § 26 Ermittlung des Wahlergebnisses
- § 27
- § 28
- § 29
- § 30 Ersatzmitglieder
- § 31 Wahlakten
- § 32
- § 33 Kundmachung des Wahlergebnisses
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Beendigung der Stimmabgabe
- 2. Ende der Tätigkeit der Wahlkommission
- 3. Ermittlung des Wahlergebnisses
- 3.1. Zählung der Stimmen
- 3.2. Ungültigkeit von Stimmen
- 3.3. Ermittlung der Mandate
- 3.4. Beispiele für die Mandatsermittlung
- 3.5. Zuteilung der Mandate an die Wahlvorschläge
- 3.6. Ermittlung von Teilergebnissen bei mehreren Wahltagen?
- 4. Niederschrift
- 5. Wahl einer Person auf mehreren Listen
- 6. Wahl bei nur einem Wahlvorschlag
- 7. Verständigung der Gewählten
- 8. Ausschreibung einer neuen Wahl
- 9. Kundmachung und Bekanntgabe des Wahlergebnisses
- 10. Aufbewahrung der Wahlakten
- X. Das vereinfachte Wahlverfahren
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 58 Vereinfachtes Wahlverfahren
- § 65 Ersatzmitglieder
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- § 4 Wahlgrundsätze
- § 36 Vereinfachtes Wahlverfahren
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Voraussetzungen des vereinfachten Wahlverfahrens
- 2. Wahlvorstand
- 3. Wahlkundmachung
- 4. Wahlvorschläge?
- 5. Ermittlung des Wahlergebnisses
- 5.1. Bei mehreren Wahlvorschlägen
- 5.2. Bei nur einem Wahlvorschlag
- 5.3. Wenn kein Wahlvorschlag eingebracht wurde
- XI. Wahlmängel
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 59 Anfechtung
- § 60 Nichtigkeit
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- § 34 Anfechtung
- § 35 Nichtigkeit der Wahl
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Gegenstand der Wahlanfechtung
- 1.1. Gesamtwahl, nicht einzelne Wahlakte oder -beschlüsse
- 1.2. Arten der bekämpfbaren mangelhaften Wahl
- 1.3. „Anfechtung“ der Wahl der Betriebsratsfunktionärinnen/-funktionäre
- 1.4. Wahl einer nicht wählbaren Person
- 2. Anfechtung der Wahl wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften
- 2.1. Relativer Wahlanfechtungsgrund
- 2.2. Absoluter Wahlanfechtungsgrund
- 2.3. Beispiele
- 2.3.1. Verfahrensmängel, die nach bisheriger Rechtsprechung zur erfolgreichen Anfechtung führen
- 2.3.2. Verfahrensmängel, die nach bisheriger Rechtsprechung nicht zur erfolgreichen Anfechtung führen
- 2.4. Anfechtungsfrist
- 2.5. Anfechtungsberechtigte
- 2.6. Anfechtungsverfahren
- 2.6.1. Zuständige Behörde und Form der Anfechtung
- 2.6.2. Parteien des Verfahrens
- 2.6.3. Verfahrensvorschriften
- 2.6.4. Vorgangsweise des Gerichts
- 2.6.5. Das Urteil des Gerichts
- 2.6.6. Rechtsmittel
- 3. Anfechtung der Wahl wegen Verletzung leitender Grundsätze des Wahlrechts
- 4. Anfechtung der Wahl wegen ihrer Unzulässigkeit
- 5. Feststellung der Nichtigkeit der Wahl
- XII. Die Wahl des Zentralbetriebsrates
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 40 Organe der Arbeitnehmerschaft
- § 80 Zusammensetzung
- § 81 Berufung
- § 82 Tätigkeitsdauer
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- § 37 Errichtung von Zentralbetriebsräten
- § 38 Zahl der Mitglieder des Zentralbetriebsrates
- § 39 Wahlgrundsätze
- § 40 Aktives und passives Wahlrecht
- § 41 Wahlvorstand
- § 42
- § 43
- § 44 Vorbereitung der Wahl
- § 45
- § 46 Wahlvorschläge
- § 47 Stimmgewichtung
- § 48 Durchführung der Wahl
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Bestellung des Zentralbetriebsrates
- 1.1. Voraussetzungen
- 1.2. Mitgliederzahl
- 2. Wahlgrundsätze
- 3. Wahlvorstand
- 4. Wahlausschreibung
- 5. WählerInnenliste
- 6. Wahlvorschläge
- 7. Durchführung der Wahl
- 7.1. Stimmgewichtung
- 7.2. Stimmabgabe und Stimmenzählung
- 8. Sonstige Verfahrensregeln
- XIII. Die Bildung einer Konzernvertretung
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 40
- Abschnitt Abschnitt 7 Konzernvertretung
- § 88a Errichtung
- § 88b Konstituierung, Geschäftsführung, Tätigkeitsdauer
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- Abschnitt 3. Abschnitt Konzernvertretung
- § 48a Errichtung
- § 48b Zusammensetzung
- § 48c Errichtung und Entsendung der Delegierten im schriftlichen Verfahren
- § 48d Teilkonzerne
- § 48e Anfechtung der Errichtung
- § 48f Auflösung
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Funktion und Bedeutung der Konzernvertretung
- 2. Errichtung
- 2.1. Konzernbegriff
- 2.2. Zuständigkeit in den Konzernunternehmen
- 2.3. Erforderliche Beschlüsse
- 3. Zusammensetzung der Konzernvertretung
- 3.1. Zahl der Delegierten und Ersatzdelegierten
- 3.2. Nominierungen auf Grund von Vorschlägen wahlberechtigter Gruppen
- 3.3. Nachfolgende Funktionsperioden
- 3.4. Veränderungen im Unternehmensbestand eines Konzerns
- 4. Schriftliches Verfahren
- 5. Teilkonzernvertretung
- 6. Errichtungsmängel
- XIV. Die Wahl des Jugendvertrauensrates
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 40 Organe der Arbeitnehmerschaft
- § 123 Organe
- § 125 Zahl der Jugendvertrauensratsmitglieder
- § 126 Vorbereitung und Durchführung der Wahl des Jugendvertrauensrates
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- § 49 Errichtung von Jugendvertrauensräten
- § 50 Jugendliche Arbeitnehmer
- § 51 Zahl der Mitglieder des Jugendvertrauensrates
- § 52
- § 53 Wahlgrundsätze
- § 54 Aktives Wahlrecht
- § 55 Passives Wahlrecht
- § 56 Wahlvorstand
- § 57 Verzeichnis der Arbeitnehmer und Wählerliste
- § 58 Wahlkundmachung
- § 59 Wahlvorschläge
- § 59a Einheitlicher Stimmzettel
- § 60 Briefliche Stimmabgabe
- § 61 Wahlkommission
- § 62 Stimmabgabe
- § 63 Ermittlung des Wahlergebnisses
- § 64
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Besondere betriebsverfassungsrechtliche Organisation
- 2. Bestellung des Jugendvertrauensrates
- 2.1. Voraussetzungen
- 2.2. Zahlenmäßige Zusammensetzung
- 2.3. Ersatzmitglieder
- 3. Wahlgrundsätze
- 4. Aktives und passives Wahlrecht
- 5. Wahlvorstand
- 6. WählerInnenliste und Wahlkundmachung
- 7. Wahlvorschläge
- 8. Stimmabgabe
- 9. Ermittlung des Wahlergebnisses
- 10. Kein vereinfachtes Wahlverfahren
- 11. Kundmachung des Wahlergebnisses
- 12. Wahlmängel
- 13. Tätigkeitsdauer
- XV. Die Wahl des Zentraljugendvertrauensrates
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 123 Organe
- § 131b Zusammensetzung und Berufung
- § 131c Tätigkeitsdauer
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- § 64a Errichtung von Zentraljugendvertrauensräten
- § 64b Zahl der Mitglieder des Zentraljugendvertrauensrates
- § 64c Wahlgrundsätze
- § 64d Aktives und passives Wahlrecht
- § 64e Wahlvorstand
- § 64f
- § 64g Vorbereitung der Wahl
- § 64h Wahlvorschläge und Stimmgewichtung
- § 64i Durchführung der Wahl
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Bestellung des Zentraljugendvertrauensrates
- 1.1. Voraussetzungen
- 1.2. Zahlenmäßige Zusammensetzung
- 1.3. Kooptierung weiterer Mitglieder
- 1.4. Ersatzmitglieder
- 2. Wahlgrundsätze
- 3. Wahlvorstand
- 4. Wahlausschreibung
- 5. WählerInnenliste
- 6. Wahlvorschläge, Durchführung der Wahl und Stimmgewichtung
- XVI. Die Bildung einer Konzernjugendvertretung
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 123
- § 131f Konzernjugendvertretung
- Betriebsrats-Wahlordnung:
- Abschnitt 6. Abschnitt
- § 64j Konzernjugendvertretung
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Funktion und Bedeutung
- 2. Errichtung und Zusammensetzung
- XVII. Ergänzende Bestimmungen der Betriebsrats-Wahlordnung
- Abschnitt 7. Abschnitt Bezeichnung weiblicher Funktionäre von Organen der Arbeitnehmerschaft
- § 64k
- Abschnitt 8. Abschnitt Gemeinsame Bestimmungen
- § 65 Beistellung von Sacherfordernissen
- § 66 Fristenberechnung
- § 67 Wirksamkeitsbeginn
- § 68 Aufhebung von Rechtsvorschriften
- XVIII. Die Bildung von Organen der Europäischen Betriebsverfassung in grenzüberschreitend tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 40
- V. Teil. Teil Europäische Betriebsverfassung
- 1. Hauptstück. Hauptstueck Allgemeine Bestimmungen
- § 171 Geltungsbereich
- § 172
- § 173 Organe der Arbeitnehmerschaft
- § 174 Pflichten der zentralen Leitung
- § 175 Grundsätze der Zusammenarbeit
- § 176 Begriff der Unternehmensgruppe
- 2. Hauptstück. Hauptstueck Besonderes Verhandlungsgremium
- § 177 Errichtung und Zusammensetzung
- § 178
- § 179 Entsendung der Mitglieder
- § 180
- § 181 Konstituierung
- § 182 Sitzungen
- § 183 Beschlußfassung
- § 184 Tätigkeitsdauer
- § 185 Beginn und Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 186 Beistellung von Sacherfordernissen, Kostentragung
- § 187 Aufgaben des besonderen Verhandlungsgremiums
- § 188 Beschluß über die Beendigung der Verhandlungen
- § 189 Vereinbarung über einen Europäischen Betriebsrat
- § 190 Vereinbarung über ein Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
- 3. Hauptstück. Hauptstueck Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
- § 191 Errichtung
- § 192 Zusammensetzung
- § 193 Entsendung der Mitglieder
- § 194 Konstituierung, Geschäftsführung, Geschäftsordnung, Sitzungen, Beschlußfassung
- § 195 Engerer Ausschuss
- § 196 Tätigkeitsdauer, Dauer der Mitgliedschaft
- § 197 Beistellung von Sacherfordernissen, Kostentragung
- § 201 Beschluß über die Aufnahme von Verhandlungen
- § 203a Wesentliche Änderungen der Struktur des Unternehmens oder der Unternehmensgruppe
- 5. Hauptstück. Hauptstueck Schluß- und Übergangsbestimmungen
- § 206 Geltende Vereinbarungen
- § 207 Strafbestimmungen
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Grundlagen
- 2. Sachlicher, persönlicher und räumlicher Geltungsbereich
- 2.3. Zum räumlichen Geltungsbereich gilt Folgendes:
- 3. Zentrale Begriffe
- 3.1. Örtliche Unternehmensleitung
- 3.2. Zentrale Leitung
- 3.3. Unternehmen
- 3.4. Unternehmensgruppe
- 4. Organisation grenzüberschreitender ArbeitnehmerInnenbeteiligung
- 4.1. Besonderes Verhandlungsgremium
- 4.1.1. Funktion und Aufgaben
- 4.1.2. Errichtung und Zusammensetzung
- 4.1.3. Konstituierung
- 4.1.4. Tätigkeitsdauer
- 4.2. Europäischer Betriebsrat kraft Vereinbarung
- 4.3. Vereinbarung über ein Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der ArbeitnehmerInnen
- 5. Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes
- 5.1. Voraussetzungen
- 5.2. Zusammensetzung
- 5.3. Tätigkeitsdauer
- 5.4. Engerer Ausschuss
- 5.5. Konstituierung des Europäischen Betriebsrates
- 6. Entsendung der österreichischen Mitglieder in die europäischen Belegschaftsorgane
- 7. Grundsatz der Neuverhandlung bei wesentlichen Strukturänderungen
- XIX. Die Bildung von Organen der ArbeitnehmerInnenschaft in der Europäischen Gesellschaft
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 40
- VI. Teil. Teil Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft
- 1. Hauptstück. Hauptstueck Allgemeine Bestimmungen
- § 208 Geltungsbereich
- § 209
- § 210 Begriffsbestimmungen
- § 211 Organe der Arbeitnehmerschaft
- § 212 Beteiligung der Arbeitnehmer
- § 213 Pflichten der Leitungs- und Verwaltungsorgane
- § 214 Grundsätze der Zusammenarbeit
- 2. Hauptstück. Hauptstueck Besonderes Verhandlungsgremium
- § 215 Aufforderung zur Errichtung
- § 216 Zusammensetzung
- § 217 Entsendung der Mitglieder
- § 218
- § 219 Konstituierung
- § 220 Sitzungen
- § 221 Beschlussfassung
- § 222 Tätigkeitsdauer
- § 223 Beginn und Erlöschen der Mitgliedschaft
- § 224 Kostentragung
- § 225 Aufgaben des besonderen Verhandlungsgremiums
- § 226 Dauer der Verhandlungen
- § 227 Beschluss über die Beendigung der Verhandlungen
- § 228 Strukturänderungen
- § 230 Vereinbarung über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft
- § 231 Vereinbarung über ein Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer
- 3. Hauptstück. Hauptstueck Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft kraft Gesetzes
- Abschnitt 1. Abschnitt SE-Betriebsrat kraft Gesetzes
- § 232 Errichtung
- § 233 Zusammensetzung
- § 234 Entsendung
- § 235 Konstituierung, Geschäftsführung, Geschäftsordnung, Sitzungen, Beschlussfassung
- § 236 Engerer Ausschuss
- § 237 Tätigkeitsdauer, Dauer der Mitgliedschaft
- § 238 Beistellung von Sacherfordernissen, Kostentragung
- § 243 Beschluss über die Aufnahme von Verhandlungen
- 5. Hauptstück. Hauptstueck Schluss- und Übergangsbestimmungen
- § 252 Verhältnis zu anderen Bestimmungen
- § 253 Strafbestimmungen
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Grundlagen
- 2. Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
- 2.2. Zum räumlichen Geltungsbereich gilt Folgendes:
- 3. Zentrale Begriffe
- 3.1. Beteiligte Gesellschaften
- 3.2. Zuständiges Organ der beteiligten Gesellschaften bzw der Europäischen Gesellschaft
- 3.3. Tochtergesellschaft
- 3.4. Betroffene Tochtergesellschaft
- 3.5. Betroffener Betrieb
- 4. Organisation grenzüberschreitender ArbeitnehmerInnenbeteiligung
- 4.1. Besonderes Verhandlungsgremium
- 4.1.1. Funktion und Aufgaben
- 4.1.2. Errichtung und Zusammensetzung
- 4.1.3. Konstituierung
- 4.1.4. Tätigkeitsdauer
- 4.2. SE-Betriebsrat kraft Vereinbarung
- 4.3. Vereinbarung über ein Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der ArbeitnehmerInnen
- 5. SE-Betriebsrat kraft Gesetzes
- 5.1. Voraussetzungen
- 5.2. Zusammensetzung
- 5.3. Tätigkeitsdauer
- 5.4. Engerer Ausschuss
- 5.5. Konstituierung des SE-Betriebsrates
- 6. Entsendung der österreichischen Mitglieder in die Belegschaftsorgane der Europäischen Gesellschaft
- 7. Grundsatz der (Neu)Verhandlung bei wesentlichen Strukturänderungen
- XX. Die Bildung von Organen der ArbeitnehmerInnenschaft in der Europäischen Genossenschaft
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 40
- VII. Teil. Teil Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Genossenschaft
- § 254 Geltungsbereich
- § 255 Begriffsbestimmungen
- § 256 Organe der Arbeitnehmerschaft
- § 257 Anwendbarkeit der Bestimmungen des VI. Teiles
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Grundlagen
- 2. Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
- 2.2. Zum räumlichen Geltungsbereich gilt Folgendes:
- 3. Zentrale Begriffe
- 3.1. Beteiligte juristische Personen
- 3.2. Tochtergesellschaft einer beteiligten juristischen Person oder einer Europäischen Genossenschaft
- 3.3. Betroffene Tochtergesellschaft
- 3.4. Betroffener Betrieb
- 4. Organisation grenzüberschreitender ArbeitnehmerInnenbeteiligung
- XXI. Die Bildung von Organen der ArbeitnehmerInnenschaft bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
- Arbeitsverfassungsgesetz:
- § 40
- VIII. Teil. Teil Mitbestimmung der Arbeitnehmer bei einer grenzüberschreitenden Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
- § 258 Geltungsbereich
- § 259 Begriffsbestimmungen
- § 260 Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Beteiligung der Arbeitnehmer in der Europäischen Gesellschaft
- § 261 Anwendbarkeit der Bestimmungen über die Mitbestimmung kraft Gesetzes ohne Verhandlungen
- Inhaltsübersicht Erläuterungen
- 1. Grundlagen
- 2. Sachlicher und räumlicher Geltungsbereich
- 2.1. Zum räumlichen Geltungsbereich gilt Folgendes:
- 3. Zentrale Begriffe
- 4. Organisation grenzüberschreitender ArbeitnehmerInnenmitbestimmung
- Gesetzesverzeichnis
- Sachregister