Rechtliche Lücken in der mobilitätsbezogenen Klimaschutzpolitik. Anlassfall Lobautunnel-Entscheid
Link(s) zu Dokument(en): | E-Medien Publikation |
---|---|
Veröffentlicht in: | Informationen zur Umweltpolitik |
Hauptverfasser: | , , , |
Format: | SerialVolume |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
2022
|
Ausgabe: | Stand: November 2022, Redaktionsschluss: Februar 2022 |
Schlagworte: |
Inhaltsangabe:
- Vorwort (Leodolter, Sylvia)
- Inhaltsverzeichnis
- Abbildungsverzeichnis
- A. Ausgangsfrage und grundsätzliche Überlegungen
- A.1. Kurzer Abriss der unmittelbaren Vorgeschichte zur Ausgangsfrage …
- A.2. … und welches Licht das auf staatliche Infrastrukturplanung in Österreich wirft?
- B. Erwägungen zur Ausgangsfrage
- B.1. Vorstandsschreiben und WKW-Gutachten vom Sommer 2021
- B.2. Parlamentarische Anfragebeantwortung (7093/AB)
- B.3. Das AUS für den Lobautunnel durch BMin Gewessler am 1. Dezember 2021
- B.3.1.Die Schlussfolgerungen aus der Evaluierung GZ. 2021-0.747.473
- B.3.1.1. Kapitel „Rahmenbedingungen für Straßenbauvorhaben des Bundes“
- B.3.1.2. Kapitel „Rechtsgrundlagen für das Bauprogramm“
- B.3.1.3. Kapitel „Empfehlungen des Rechnungshofes“
- B.3.1.4. Kapitel „Klimapolitische Rahmenbedingungen und Ziele“
- B.3.1.5. Kapitel „Mobilitätsmasterplan 2030“
- B.3.1.6. Kapitel „Transeuropäische Netze für Verkehr (TEN-V)“
- B.3.1.7. Kapitel „Strategische Prüfung im Verkehrsbereich (SP-V)
- B.3.1.8. Kapitel „Methodik“
- B.3.1.9. Kapitel „Schlussfolgerungen zu den einzelnen Projekten“ u.a. S1-Lobautunnel
- B.3.1.10. Kapitel „Ausblick“
- B.3.2. Die Langfassung der Bewertung?
- B.3.3. Die UBA-Studie REP-0791
- B.4. Wozu das BStG verpflichtet – BMK verweist auf zwei Gutachten
- B.5. Das zweite WKW-Gutachten …
- B.5.1. Was der SP-V-Leitfaden sagt, wenn eine Lücke im Netz geschaffen wird
- B.6. ... und wie der ASFINAG-Aufsichtsrat dann entschieden hat
- B.7. Die Argumente zur Ausgangsfrage im Überblick
- B.8. Zwischenfazit zur Ausgangsfrage
- C. Überlegungen zum weiteren Vorgehen und darüber hinaus
- C.1. Die polarisierte Debatte dauert fort …
- C.2. Warum das Unbehagen der Projektbefürworter:innen verständlich ist und inwiefern doch wieder nicht …
- C.2.1. Was es bräuchte, damit man von Planungssicherheit sprechen kann …
- C.2.2. … doch nichts davon ist in Österreich gegeben
- C.2.3. Exkurs: BStG und Projektierungsdienstanweisung des BMVIT hätten wenigstens eine Beteiligung der betroffenen Kommunen und Länder nahegelegt …
- C.2.4. … aber weder die Bundesministerin noch die ASFINAG haben offensichtlich eine solche Beteiligung im Fall des S1-Lobautunnels durchgeführt
- C.3. Denn: Die nun vermisste Planungssicherheit hat es in Österreich nie gegeben …
- C.4. Noch ein Symptom: Das ungelöste Problem der „heranrückenden Wohnbebauung“
- C.5. Warum die Entscheidung der Bundesministerin Respekt verdient …
- C.6. … und dennoch ein Unbehagen bleibt und Kritik angebracht ist …
- C.6.1. … wenn eine Netzveränderung angezeigt ist
- C.6.2. Aber: Klarstellungen braucht es auch von den Projektbefürworter:innen
- C.6.2. Nachtrag zu den ASFINAG-Gutachten – sind der BMin beim Tunnel doch die Hände gebunden?
- C.7. Zudem fehlt eine ausreichende Legitimationswirkung, die die Entscheidung schlussendlich brauchen wird …
- C.7.1. Kriterien und Methoden tragfähig für allseitige Legitimität?
- C.7.2. Klimaschutz und Bodenverbrauch auf Projektebene?
- C.7.3. „Legitimation durch Verfahren“ gegeben?
- C.8. Es braucht eine gute Lösung zur Konfliktklärung, was für ein Vorgehen nach dem SP-V-Gesetz spricht …
- C.8.1. Aus der Sicht der Bundesministerin
- C.8.2. SUP-Pflicht des ASFINAG-Bauprogramms als eine der Lösungsoptionen?
- C.8.3. Aus der Sicht der Projektbefürworter:innen – UVP-Genehmigung des S1-Lobautunnels rechtswidrig?
- C.9. Zusätzliche Klärungen für ein Vorgehen nach dem SP-V-Gesetz nötig
- C.10. Außerdem: Die angesprochenen Regulierungsfragen müssen PARALLEL abgearbeitet werden
- C.11. Warum (endlich) ein Bundesraumordnungsgesetz diskutiert werden sollte
- C.12. Die Argumente zum weiteren Vorgehen im Überblick
- D. Zusammenfassung und Ausblick
- D.1. Fazit zur Ausgangsfrage
- D.2. Welche Schlüsse sind daraus zu ziehen, wie kann es (sinnvoll) weitergehen?
- Materialien I – nationale Gesetze und EU-Richtlinien
- Art. 142 BV-G
- § 70 AktienG
- ASFINAG-Gesetz
- ASFINAG-Ermächtigungsgesetz
- Punkt IV. Abs. 2 Fruchtgenussvertrag gemäß ASFINAG Ermächtigungsgesetz 1997
- Bundesfinanzgesetz
- Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 – BStMG
- Bundesstraßenfinanzierungsgesetz 1996 idF 1. Jänner 1999
- Bundesstraßengesetz
- Verzeichnis 1 Bundesstraßen A (Bundesautobahnen)
- Verzeichnis 2 Bundesstraßen S (Bundesschnellstraßen)
- BG Strategische Prüfung im Verkehrsbereich
- EU-SUP-Richtlinie 2001/42/EG
- Materialien II – Sonstiges
- UVP-Genehmigung A26 Westring
- EuGH C-24/19
- Auszug aus der konsolidierten Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union AEUV)
- Zur Rechtsnatur der Österreichischen Raumordnungskonferenz
- Schweiz – Rechtsgrundlagen zu Sachplänen und zur Planungskoordination
- Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft
- Bundesamt für Raumentwicklung – ARE
- Bundesgesetz über die Raumplanung (Raumplanungsgesetz, RPG) vom 22. Juni 1979 (Stand am 1. Jänner 2019)
- Raumplanungsverordnung (RPV) vom 28. Juni 2000 (Stand am 1. Jänner 2021)
- Bundesgesetz über die Nationalstraßen (NSG) vom 08.03.1960 (Stand am 1. Jänner 2022)
- Verordnung über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPV) vom 19. Oktober 1988
- VfGH 06.10.2011 G20/11 ua, V13/11 u.a. Sammlungsnummer 19530
- VfGH 02.03.1995 G289/94 uva Sammlungsnummer 14041
- Informationen zur Umweltpolitik