Das One-In-One-Out-Prinzip im Europäischen Rechtsetzungsprozess: Weniger ist nicht immer mehr. Eine Studie für die AK Wien (September 2020)
Literatur- und Materialienverzeichnis: Seite 62-67Link(s) zu Dokument(en): | E-Medien Publikation |
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Hauptverfasser: | , , , , |
Format: | Monograph |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
2020
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Schlagworte: |
Inhaltsangabe:
- Inhaltsübersicht
- I. Ausgangspunkt und Fragestellung
- II. Das One-In-One-Out-Prinzip
- A. Das Prinzip
- B. Implementation auf inner- und substaatlicher Ebene
- III. Auswirkungen und Erfahrungen
- A. Abhängigkeit der Auswirkungen von unterschiedlichen Determinanten
- B. Primärer Fokus auf die Unternehmen
- C. Langfristige volkswirtschaftliche Auswirkungen noch nicht beurteilbar
- D. Kritik im Rahmen der nationalen Umsetzungen
- IV. Forderungen nach Einführung des One-In-One-Out-Prinzips auf der europäischen Ebene
- A. Seitens der EU-Institutionen
- B. Seitens der EU-Mitgliedstaaten
- V. Konkrete Vorhaben der Einführung des One-In-One-Out-Prinzips auf der europäischen Ebene
- A. One-In-One-Out in der bisherigen Better-Regulation-Agenda der Kommission
- B. One-In-One-Out im Arbeitsprogramm der Kommission für 2020
- VI. Mit dem One-In-One-Out-Prinzip verbundene Ziele und Interessen
- A. Grundsätzliche Stoßrichtung: Entlastung der Wirtschaft
- B. Belastung wird auf Haushalte und Verwaltung verlagert
- C. Risken für den Kostenfaktor ArbeitnehmerInneninteressen
- D. Zwischenresümee
- VII. Rechtliche und rechtspolitische Einordnung
- A. Rechtliche Einordnung
- B. Rechtspolitische Einordnung
- C. Zwischenergebnis
- VIII. Ist weniger mehr? Resümee und Zusammenfassung
- IX. Literatur- und Materialienverzeichnis