Das One-In-One-Out-Prinzip im Europäischen Rechtsetzungsprozess: Weniger ist nicht immer mehr. Eine Studie für die AK Wien (September 2020)

Literatur- und Materialienverzeichnis: Seite 62-67
Bibliographische Detailangaben
Link(s) zu Dokument(en):E-Medien Publikation
Hauptverfasser: Arbeiterkammer Wien (SchirmherrIn), Leidenmühler, Franz (VerfasserIn), Achleitner, Ranjana Andrea (BerichterstatterIn), Arnreither, Katharina (BerichterstatterIn), Kreuzhuber, Julia (BerichterstatterIn)
Format: Monograph
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien 2020
Schlagworte:
Inhaltsangabe:
  • Inhaltsübersicht
  • I. Ausgangspunkt und Fragestellung
  • II. Das One-In-One-Out-Prinzip
  • A. Das Prinzip
  • B. Implementation auf inner- und substaatlicher Ebene
  • III. Auswirkungen und Erfahrungen
  • A. Abhängigkeit der Auswirkungen von unterschiedlichen Determinanten
  • B. Primärer Fokus auf die Unternehmen
  • C. Langfristige volkswirtschaftliche Auswirkungen noch nicht beurteilbar
  • D. Kritik im Rahmen der nationalen Umsetzungen
  • IV. Forderungen nach Einführung des One-In-One-Out-Prinzips auf der europäischen Ebene
  • A. Seitens der EU-Institutionen
  • B. Seitens der EU-Mitgliedstaaten
  • V. Konkrete Vorhaben der Einführung des One-In-One-Out-Prinzips auf der europäischen Ebene
  • A. One-In-One-Out in der bisherigen Better-Regulation-Agenda der Kommission
  • B. One-In-One-Out im Arbeitsprogramm der Kommission für 2020
  • VI. Mit dem One-In-One-Out-Prinzip verbundene Ziele und Interessen
  • A. Grundsätzliche Stoßrichtung: Entlastung der Wirtschaft
  • B. Belastung wird auf Haushalte und Verwaltung verlagert
  • C. Risken für den Kostenfaktor ArbeitnehmerInneninteressen
  • D. Zwischenresümee
  • VII. Rechtliche und rechtspolitische Einordnung
  • A. Rechtliche Einordnung
  • B. Rechtspolitische Einordnung
  • C. Zwischenergebnis
  • VIII. Ist weniger mehr? Resümee und Zusammenfassung
  • IX. Literatur- und Materialienverzeichnis