Verkehrslärmschutz: ES darf ein bisschen verbindlicher sein. Überlegungen und Wünsche für die künftige Rechtsentwicklung im Verkehrslärmschutzrecht

Bibliographische Detailangaben
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Veröffentlicht in:Informationen zur Umweltpolitik
Hauptverfasser: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (Herausgebendes Organ), Hochreiter, Werner. (VerfasserIn), Institut für Wirtschaft und Umwelt (Herausgebendes Organ), Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (Herausgebendes Organ)
Format: SerialVolume
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: AK Wien 2019
Schlagworte:
Inhaltsangabe:
  • (Hochreiter, Werner)
  • Inhaltsverzeichnis
  • 1 Vorbemerkung
  • 2 Ausgewogene Lösungen für steigenden Mobilitätsbedarf und mehr Umweltgerechtigkeit
  • 3 Was wären Eckpunkte für eine ambitionierte Lärmschutzpolitik?
  • 4 Am Weg zu einem modernen Verkehrslärmschutzrecht?
  • 4.1 Die "besonderen Immisionschutzvorschriften" gemäß UVP-G
  • 4.1.1 Schienenverkehrslärm-Immissionsschutzverordnung 1993
  • 4.1.2 Exkurs: parlamentarische Entschließung Verkehrslärm vom 17. Juni 1993
  • 4.1.3 UVP-G-Novelle 1996
  • 4.1.4 LFG-Novelle sowie UVP-G-Novelle 2006
  • 4.1.5 UVP-G-Novelle 2012
  • 4.1.6 VwGH Mittleren und VfGH Koralm
  • 4.1.7 Luftverkehr-Lärmimmissionsschutzverordnung 2012
  • 4.1.8 Bundesstraßen-Lärmimmissionsschutzverordnung 2014
  • 4.1.9 BStG-Novelle 2017
  • 4.2 Kritischer Kommentar zum Werdegang
  • 4.2.1 Der Weg einer "Verordnung" ist richtig...
  • 4.2.2 Allerdings: Die Gesetzeslage zeigt kein ausreichend determiniertes Schutzniveau
  • 4.2.3 Zum Vergleich: "Verkehrslärm" im Schweizer Umweltschutzgesetz
  • 4.2.4 Anlässlich LuLärmIV wie BStLärmIV hätte man Schutzniveau & Konzept eingehend erörtern müssen
  • 4.2.5 Die UVP-G-Novelle 2012 war ein "Kahlschlag"
  • 4.3 Außerdem: Abgeltung von erheblichen Wertminderungen fehlt
  • 4.3.1 Deutschland - § 74 und 75 des deutschen BVwVfG
  • 4.3.2 Schweiz - Judikatur des Bundesgerichts
  • 4.3.3 Europäische Menschenrechtskonvention - Judikatur des EGMR
  • Kritisches zur Judikatur des Verfassungsgerichtshofes
  • 4.5 Ergebnisoffene Evaluation der Mindeststandard-Entscheidungspraxis nötig
  • 4.5.1 Neueste Erkenntnisse der Lärmwirkungsforschung berücksichtigen
  • 4.5.2 Man sollte sich auch um Akzeptanz bemühen
  • 4.6 Wunsch Nr. 1 ist ... eine evaluation der Mindeststandard-Entscheidungspraxis
  • 5 Dabei ist das Problem noch größer als in den Aktionsplänen ausgewiesen!
  • 5.1 Wie gut bildet die END das Problem ab? Gesamtlärmerhebung als Ziel!
  • 5.2 Und die Probleme werden sich in Zukunft eher verstärken - was aus den Megatrends folgt
  • 5.3 Wunsch Nr. 2 ist ... eine flächendeckende Erhebung der Lärmbetroffenen unabhängig von den Verkehrszahlen
  • 6 Am Weg zu einem modernen Verkehrslärmschutzrecht? - II
  • 6.1 Raus als allen raumordnungsrechtliche Bindungen...
  • 6.2 Gibt es genügend klare Vorschiften zu Raumordnung und Bestandsanierung?
  • 6.2.1 Bestandsanierung in der Schweiz läuft förmlich
  • 6.2.2 Mehranspruchung von Verkehrslagen - Schweiz, Deutschland und Österreich im Vergleich
  • 6.2.3 Verkehrslärmschutz durch Straßenpolizei - Bestandsanierung in Deutschland
  • 6.3 Kritischer Kommentar zur Bestandsanierung in Österreich
  • 6.4 Zudem braucht es eine Evaluation der Lärmschutzfensterförderung...
  • 6.5 ...und ein Hot-Spot-Sanierungsprogramm
  • 6.5.1 Dazu ein Beispiel aus lärminfo.at:
  • 6.5.2 ...dessen Analyse höchst Erstaunliches zutage fördert: Wenn Behörden aus gesetzlichen Regeln "totes Recht" machen...
  • 6.5.3 Ablöse ist möglich, wenn die Grundstücksnutzung unzumutbar beeinträchtigt ist
  • 6.5.4 Die Autobahn ist zu uns gekommen
  • 6.5.5 Was dazu zu sagen ist
  • 6.5.6 Gesetzgeberisches Sondergeschenk?
  • 6.6 Wunsch Nr. 3 ist... dass es Impulse für die Bestandssanierung in Österreich gibt
  • 7 Zusammenfassung und Fazit: Für künftige Herausforderungen gut gerüstet?
  • Anhang 1
  • Anhang 2
  • Anhang 3
  • Abbildungsverzeichnis
  • Informationen zur Umweltpolitik