Arbeitsruhegesetz
Link(s) zu Dokument(en): | E-Medien Publikation |
---|---|
Veröffentlicht in: | Gesetze und Kommentare |
Hauptverfasser: | , , |
Format: | SerialVolume |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
ÖGB-Verl.
2022
ÖGB Verlag |
Ausgabe: | 6., neu bearbeitete Auflage, Rechtsstand: 31.12.2021 |
Schlagworte: |
Inhaltsangabe:
- GESETZE UND KOMMENTARE NR 134
- Arbeitsruhegesetz
- Inhaltsverzeichnis
- Abkürzungsverzeichnis
- Allgemeine Vorbemerkung zu den Bundesministerien und -minister/innen
- Vorwort
- Einleitung
- 1. Sozialpolitische Bedeutung der Wochen- und Feiertagsruhe
- Exkurs zur Europäischen Arbeitszeitrichtlinie
- 2. Die Entwicklung der Wochenfreizeit und des Arbeitsruhegesetzes
- 3. Überblick über den Gesetzesinhalt
- Problem 1: Wie ermittle ich die für ein Arbeitsverhältnis geltenden Arbeitsruhevorschriften (Wochenendruhe oder Wochenruhe, Feiertagsruhe)?
- Problem 2: Was gilt für die Dauer und die Länge der (Wochen(end)ruhe?
- Problem 3: In welchen Fällen gebührt Ersatzruhe?
- Arbeitsruhegesetz (ARG)
- 1. Abschnitt
- Geltungsbereich
- 2. Abschnitt Wochenendruhe, Wochenruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe
- Begriff der Ruhezeit
- Wochenendruhe
- Wochenruhe
- Abweichende Regelung der wöchentlichen Ruhezeit
- Ersatzruhe
- Rufbereitschaft
- Feiertagsruhe
- Einseitiger Urlaubsantritt („persönlicher Feiertag“)
- Freizeit zur Erfüllung der religiösen Pflichten
- Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe
- 3. Abschnitt Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe
- Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten
- Reisezeit
- Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen
- Ausnahmen durch Verordnung für bestimmte Tätigkeiten
- Ausnahmen durch Kollektivvertrag
- Vorübergehend auftretender besonderer Arbeitsbedarf
- Ausnahmen durch Verordnung des Landeshauptmannes
- Sonderregelung für den 8. Dezember
- Ausnahmen durch Verordnung im öffentlichen Interesse
- Ausnahmen in Einzelfällen
- 4. Abschnitt Sonderbestimmungen für Märkte und Messen
- Märkte und marktähnliche Veranstaltungen
- Messen und messeähnliche Veranstaltungen
- Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und Schiffslandeplätzen, Zollfreiläden
- 5. Abschnitt 'Sonderbestimmungen
- Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkehrsbetrieben
- Sonderbestimmungen für das grenzüberschreitend eingesetzte Zugpersonal
- Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Heil- und Pflegeanstalten (Krankenanstalten) und Kuranstalten
- Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken
- Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Betrieben des Bewachungsgewerbes
- Abschnitt 5a
- Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge
- Wöchentliche Ruhezeit
- Abweichungen
- Informationspflichten
- Schadenersatz- und Regressansprüche
- Abschnitt 5b
- Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen und bestimmten Dienstleistungsbetrieben
- 6. Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- Aushang der Ruhezeitenregelung
- Aufzeichnungen und Auskunftspflicht
- Sonderbestimmungen für die Schifffahrt
- Behördenzuständigkeit und Verfahrensvorschriften
- Strafbestimmungen
- Weitergelten von Regelungen
- 7. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Außerkrafttreten von Ausnahmegenehmigungen
- Anhängige Verfahren
- Aufhebung von Rechtsvorschriften
- Weitergelten von Rechtsvorschriften
- Verweisungen
- Bezugnahme auf Richtlinien
- Inkrafttreten
- Inkrafttreten von Novellen
- Vollziehung
- Krankenanstalten-Arbeitszeitgesetz (KA-AZG)
- Abschnitt 3 Ruhepausen und Ruhezeiten
- Wöchentliche Ruhezeit und Feiertagsruhe
- Kommentar
- 1. Abschnitt
- Geltungsbereich
- Übersicht zu § 1
- 1. Arbeitnehmerbegriff
- 2. Arbeitsverhältnisse zu einer Gebietskörperschaft oder zu einem Gemeindeverband
- 3. ArbeitnehmerInnen von Kraftfahrlinienunternehmen
- 4. Nahe Angehörige
- 5. Lehr- und Erziehungskräfte
- 6. Leitende Angestellte und sonstige (autonome) ArbeitnehmerInnen
- 7. Hausbesorger
- 8. Hausgehilfen und Hausangestellte
- Freizeit und Entgelt für Feiertagsarbeit
- 9. Kinder und Jugendliche
- 10. Landarbeiter
- 11. Seeschifffahrt
- 12. Bäckereiarbeiter
- 13. ArbeitnehmerInnen in Theaterunternehmen
- 14. Heimarbeiter
- 15. ArbeitnehmerInnen von Kirchen und Religionsgesellschaften
- 2. Abschnitt Wochenendruhe, Wochenruhe, Ersatzruhe und Feiertagsruhe
- Begriff der Ruhezeit
- Wochenendruhe
- Wochenruhe
- Abweichende Regelung der wöchentlichen Ruhezeit
- Übersicht zu §§ 2–5
- 1. Wöchentliche Ruhezeit
- 1.1 Die „Kalenderwoche“
- 1.2 Wann gebührt Wochenendruhe, wann Wochenruhe?
- 2. Wochenendruhe
- 2.1 Beginn
- 2.2 Dauer
- 2.3 Ende
- 3. Wochenruhe
- 4. Der Inhalt des Begriffs „Ruhezeit“
- 4.1 Arbeitszeitformen und Ruhezeit
- 4.1.1 Arbeitszeit im engeren Sinn
- 4.1.2 Arbeitsbereitschaft
- 4.1.3 Wegzeiten
- 4.2 Unterbrechung von Ruhezeiten
- 4.3 Ablöseverbot
- 5. Arbeitszeiteinteilung und Ruhezeit
- 5.1 Betriebsvereinbarung
- 5.2 Einzelvereinbarung
- 5.3 Weisungsrecht des Arbeitgebers
- 5.4 Überstundenarbeit und Arbeitsruhe
- 5.5 Betriebliche Ruhezeit und Ruhezeit des Einzelnen
- 5.6 Vorhersehbarkeit der Wochen(end)ruhe
- 6. Schichtarbeit
- 6.1 Definition des Schichtbetriebes
- 6.2 Beginn und Ende der Wochenendruhe
- 6.3 Ausmaß der wöchentlichen Ruhezeit
- 6.3.1 Motivation der abweichenden Regelung
- 6.3.2 Zulässige Schichtpläne ohne ministerielle Genehmigung
- 6.4 Zulassung von Schichtplänen durch die Behörde
- 7. Arbeiten an gesetzlich definierten Baustellen
- 7.1 Dekadenarbeit
- 7.2 Art der Baustellen
- 7.3 Möglicher Kollektivvertragsinhalt
- 8. Herstellung und Vertrieb von Tageszeitungen und Montagfrühblättern
- 8.1 Tätigkeiten
- 8.2 Betriebsarten
- 8.3 Möglicher Kollektivvertragsinhalt
- Ersatzruhe
- Übersicht zu § 6
- 1. Der Begriff der Ersatzruhe
- 2. Voraussetzungen des Anspruchs auf Ersatzruhe
- 2.1 Beschäftigung während der wöchentlichen Ruhezeit
- 2.2 „Kernzeit“ der wöchentlichen Ruhezeit
- 3. Ausmaß der Ersatzruhe und Anrechnung auf die Wochenarbeitszeit
- 4. Lage der Ersatzruhe
- 4.1 Ersatzruhe in der Folgewoche
- 4.2 Vereinbarungen über die Lage der Ersatzruhe
- 5. Arbeit während der Ersatzruhe
- 5.1 Zulässigkeit
- 5.2 Verschiebung der Ersatzruhe
- 5.3 Arbeit während der verschobenen Ersatzruhe
- 5.4 Entfall der Ersatzruhe bei Notstand
- 6. Ersatzruhe und Arbeitsverhinderung (va Krankheit) bzw Urlaub
- 7. Finanzielle Abgeltung der Ersatzruhe
- 8. Ersatzruhe und Feiertagsarbeit
- Rufbereitschaft
- Übersicht zu § 6a
- 1. Definition der Rufbereitschaft
- 2. Rufbereitschaft und Arbeitszeit
- 3. Anrechnung der Rufbereitschaft auf die Ruhezeit
- 4. Beschränkung des Ausmaßes der Rufbereitschaft während der wöchentlichen Ruhezeit
- Feiertagsruhe
- Übersicht zu § 7
- 1. Feiertage
- 1.1 Allgemeine Feiertage
- 1.2 Karfreitag
- 1.3 Festtage einzelner Religionsgesellschaften
- 1.4 Landesfeiertage
- 1.5 Kollektivvertraglich festgesetzte freie Tage
- 2. Ruhezeit an Feiertagen
- 2.1 Beginn
- 2.2 Ausmaß und Dauer
- 2.3 Schichtbetrieb
- 3. Unabdingbarkeit der Feiertagsruhe (Einarbeitungsverbot)
- 4. Feiertagsruhe und Arbeitszeiteinteilung, insbesondere bei Teilzeit
- 5. Wöchentliche Ruhezeit und Feiertagsruhe
- 5.1 Vorrang der Sonntagsruhe
- 5.2 Anrechnung von Feiertagen auf die wöchentliche Ruhezeit
- 5.3 Feiertagsruhe und Ersatzruhe
- 6. Arbeit an Feiertagen
- 6.1 Zulässigkeit
- 6.2 Abgeltung der Feiertagsarbeit
- 7. Zeitausgleich
- 8. Überstunden an Feiertagen
- Einseitiger Urlaubsantritt („persönlicher Feiertag“)
- Übersicht zu § 7a
- 1. Einseitiger Urlaubsantritt statt Karfreitag
- 1.1 Europäischer Regelungshintergrund
- 1.2 Einseitiges Bestimmungsrecht des Arbeitnehmers
- 1.3 Bezeichnung des Anspruchs
- 1.4 Verbrauch des Urlaubs
- 1.5 Entschädigung für Arbeitsleistungen am „persönlichen Feiertag“
- 1.6 „Doppeltes Entgelt“
- 1.7 Erweiterter Geltungsbereich
- Freizeit zur Erfüllung der religiösen Pflichten
- Übersicht zu § 8
- 1. Ziel der Bestimmung
- 2. Voraussetzungen
- 2.1 Geltendmachung
- 2.2 Beschäftigung während Wochenend- oder Feiertagsruhe
- 2.3 Notwendigkeit zur Erfüllung religiöser Pflichten
- 2.4 Vereinbarkeit mit Erfordernissen des Betriebes
- 2.5 Frist
- Entgelt für Feiertage und Ersatzruhe
- Übersicht zu § 9
- 1. Entgeltfortzahlungspflicht für den Feiertag und während der Ersatzruhe
- 2. Entgeltbegriff
- 3. Höhe des fortzuzahlenden Entgelts
- 3.1 Ausfallsprinzip
- 3.2 Variables Entgelt
- 3.3 Leistungsentgelt
- 4. Funktion des Kollektivvertrags
- 5. Entgelt für Feiertagsarbeit
- 3. Abschnitt Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe
- Ausnahmen für bestimmte Tätigkeiten
- Übersicht zu § 10
- 1. Reinigungs-, Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten
- 2. Bewachungs- und Wartungsarbeiten
- 3. Brandschutzarbeiten
- 4. Betreuung und Versorgung von ArbeitnehmerInnen
- 5. Beförderung von ArbeitnehmerInnen
- 6. Be- und Entlüftung, Beheizung oder Kühlung von Arbeitsräumen
- 7. Umbauarbeiten an Betriebsanlagen
- 8. Arbeiten in Internaten und Heimen
- 9. Die Anzeigepflicht an das Arbeitsinspektorat ist entfallen
- Reisezeit
- Übersicht zu § 10a
- 1. Definition der Reisezeit
- 2. Reisezeit und Arbeitszeithöchstgrenzen
- 3. Reisezeit und Wochenend- und Feiertagsruhe
- 4. Zur Erreichung des Reisezieles notwendig
- 5. Im Interesse des Arbeitnehmers
- 6. Reisezeit und Ersatzruhe
- Ausnahmen in außergewöhnlichen Fällen
- Übersicht zu § 11
- 1. Begründung für diese Ausnahmen
- 1.1 Außergewöhnliche Fälle
- 1.2 Vorübergehende und unaufschiebbare Arbeiten
- 2. Einzelne Kriterien für zugelassene Arbeiten
- 2.1 Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für die Sicherheit des Lebens oder die Gesundheit
- 2.2 Notstand
- 2.3 Betriebsstörung
- 2.4 Güterverderb
- 2.5 Unverhältnismäßiger wirtschaftlicher Schaden
- 3. Zusätzliche Voraussetzungen bei der Verhinderung von Sachschäden
- 4. Anzeigepflicht an das Arbeitsinspektorat
- 5. Bereitschaftsdienste und Rufbereitschaften
- Ausnahmen durch Verordnung für bestimmte Tätigkeiten
- Übersicht zu § 12
- 1. Kriterien für den Verordnungsinhalt
- 2. Systematik der Verordnung (Tätigkeitsaufzählung)
- 3. Die Anzeigepflicht bei Bauarbeiten ist durch die Novelle entfallen
- Ausnahmen durch Kollektivvertrag
- Übersicht zu § 12a
- 1. Entstehungshintergrund
- 2. Praktische Bedeutung
- 3. Voraussetzung
- Vorübergehend auftretender besonderer Arbeitsbedarf
- Übersicht zu § 12b
- 1. Entstehungshintergrund der Ausnahmen durch Betriebsvereinbarung und Einzelvereinbarung
- 2. Voraussetzungen
- 3. Keine Anzeigepflicht
- Ausnahmen durch Verordnung des Landeshauptmannes
- Übersicht zu § 13
- 1. Voraussetzungen der Erlassung einer Verordnung durch den Landeshauptmann
- 1.1 Keine Regelung des Bereichs in der Verordnung gemäß § 12 ARG oder in gesetzlichen Ausnahmebestimmungen
- 1.2 Außergewöhnlicher regionaler Bedarf
- 1.3 Versorgungsleistung
- 2. Systematik der Verordnung (Tätigkeitsaufzählung)
- 3. Anhörungsrecht der Interessenvertretungen
- 4. Kenntnisnahme durch das Sozialministerium
- 5. Ausnahme von Verkaufstätigkeiten nach dem Öffnungszeitengesetz
- Sonderregelung für den 8. Dezember
- Übersicht zu § 13a
- 1. Allgemeines
- 2. Geltungsbereich
- 3. Kollektivvertrag für die Handelsangestellten
- Ausnahmen durch Verordnung im öffentlichen Interesse
- Übersicht zu § 14
- 1. Begründung für diese Bestimmung
- 2. Möglicher Umfang von Verordnungen gemäß § 14
- Ausnahmen in Einzelfällen
- Übersicht zu § 15
- 1. Begründung dieser Bestimmung
- 2. Inhalt einer ministeriellen Zulassung
- 4. Abschnitt Sonderbestimmungen für Märkte und Messen
- Märkte und marktähnliche Veranstaltungen
- Übersicht zu § 16
- 1. Markt und marktähnliche Veranstaltungen im Sinn der Gewerbeordnung
- 2. Gewerberechtliche Bewilligung
- 3. Zulässiger Umfang der Beschäftigung von ArbeitnehmerInnen
- Messen und messeähnliche Veranstaltungen
- Übersicht zu § 17
- 1. Allgemeines
- 2. Messen
- 3. Messeähnliche Veranstaltungen
- 4. Werbe- und Verkaufsveranstaltungen
- 5. Umfang der Zulässigkeit von Wochenend- und Feiertagsarbeit
- 6. Entsandte ArbeitnehmerInnen
- 7. Entfall der Meldung an das Arbeitinspektorat
- Verkaufsstellen in Bahnhöfen und Autobusbahnhöfen, auf Flughäfen und Schiffslandeplätzen, Zollfreiläden
- Übersicht zu § 18
- 1. Begrenzung zugelassener Verkaufstätigkeit
- 2. Zugelassene Artikel bei Verkaufstätigkeiten im Sinn des § 18
- 3. Zulässiger Umfang der Verkaufstätigkeiten
- 4. Zollfreiläden
- 5. Abschnitt 'Sonderbestimmungen
- Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkehrsbetrieben
- Übersicht zu § 19
- 1. Funktion und Systematik der Sonderbestimmungen
- 2. Zulassung des Kollektivvertrags für abweichende Regelungen
- 3. Sonderbestimmungen für ArbeitnehmerInnen in Verkehrsbetrieben
- 3.1 Erfasster Personenkreis
- 3.2 Inhalt der Sonderbestimmungen
- 3.3 Dienstrechtliche Vorschriften
- 4. Sonderbestimmungen für das fliegende Personal von Luftfahrtunternehmen
- 5. Arbeitnehmer im Schiffsdienst von Binnenschifffahrtsunternehmen
- Sonderbestimmungen für das grenzüberschreitend eingesetzte Zugpersonal
- Übersicht zu § 19a
- 1. Erfasster Personenkreis
- 2. Inhalt der Sonderbestimmungen
- Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Heil- und Pflegeanstalten (Krankenanstalten) und Kuranstalten
- Übersicht zu § 20
- 1. Erfasster Personenkreis
- 2. Inhalt der Sonderbestimmungen
- 3. Dienstrechtliche Vorschriften
- Sonderbestimmungen für bestimmte Arbeitnehmer in öffentlichen Apotheken und Anstaltsapotheken
- Übersicht zu § 21
- 1. Erfasster Personenkreis
- 2. Inhalt der Sonderbestimmungen
- 3. Rufbereitschaft
- 4. Dienstrechtliche Vorschriften
- Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Betrieben des Bewachungsgewerbes
- Abschnitt 5a
- Lenker bestimmter Kraftfahrzeuge
- Wöchentliche Ruhezeit
- Abweichungen
- Informationspflichten
- Schadenersatz- und Regressansprüche
- Übersicht zu §§ 22a–22e
- 1. Erfasster Personenkreis (§ 22a)
- 2. Wöchentliche Ruhezeit (§ 22b)
- 3. Abweichungen (§ 22c)
- 4. Informationspflichten (§ 22d)
- 5. Schadenersatz- und Regressansprüche (§ 22e)
- Abschnitt 5b
- Sonderbestimmungen für Arbeitnehmer in Verkaufsstellen und bestimmten Dienstleistungsbetrieben
- Übersicht zu § 22f
- 1. Tätigkeiten in Verkaufsstellen
- 2. Dienstleistungsbetriebe
- 3. Funktion von Kollektivverträgen
- 6. Abschnitt
- Allgemeine Vorschriften
- Aushang der Ruhezeitenregelung
- Aufzeichnungen und Auskunftspflicht
- Sonderbestimmungen für die Schifffahrt
- Behördenzuständigkeit und Verfahrensvorschriften
- Strafbestimmungen
- Weitergelten von Regelungen
- 7. Abschnitt Übergangs- und Schlußbestimmungen
- Außerkrafttreten von Ausnahmegenehmigungen
- Anhängige Verfahren
- Aufhebung von Rechtsvorschriften
- Weitergelten von Rechtsvorschriften
- Verweisungen
- Bezugnahme auf Richtlinien
- Inkrafttreten
- Inkrafttreten von Novellen
- Vollziehung
- Übersicht zu §§ 24–34
- 1. Publizierung der Ruhezeitenvorschriften und der Ruhezeitenregelungen (§ 24, 25, 25a)
- 1.1 Auflage des Gesetzes
- 1.2 Aushangpflicht der Ruhezeitenregelung
- 1.3 Aufzeichnungen und Auskunftspflicht
- 2. Behördenzuständigkeiten und Strafbestimmungen (§§ 26, 27 und 34)
- 2.1 Rechtsdurchsetzung
- 2.2 Strafbestimmungen
- 3. Legistische Rahmenregelungen (§§ 28, 29, 30, 31, 32, 32a, 32b, 33, 33a)
- ARG-VO
- Verordnung zu § 12 Arbeitsruhegesetz: Ausnahmenkatalog von der Wochenend- und Feiertagsruhe
- 1. Entwicklung der ARG-VO
- 2. Grundsatzbestimmungen
- 2.1 Tätigkeitsbezogene Struktur
- 2.2 Annextätigkeiten
- 2.3 Versuche in Laboratorien (Prüfständen)
- 3. Ausnahmenkatalog
- Inhaltsübersicht
- Katalog der erlaubten Tätigkeiten im Volltext
- I. URPRODUKTION
- II. STEINE, ERDEN, TON UND GLAS
- III. HÜTTENWERKE UND METALLVERARBEITUNG
- IV. HOLZVERARBEITUNG
- V. BAUWIRTSCHAFT
- VI. LEDER UND TEXTIL
- VII. ZELLSTOFF UND PAPIER
- VIII. LEBENSMITTEL (NAHRUNGS- UND GENUSSMITTEL)
- IX. CHEMIE
- X. ENERGIEERZEUGUNGS-, VERSORGUNGS- UND ENTSORGUNGSANLAGEN
- XI. VERKEHR
- XII. FERNMELDEWESEN, NACHRICHTENMEDIEN, DATENVERARBEITUNG UND INFORMATIONSTECHNIK
- XIII. FREMDENVERKEHR, FREIZEITGESTALTUNG, KONGRESSE, KONFERENZEN
- XIV. KUNST, KULTUR, WISSENSCHAFT, BILDUNG
- XV. GESUNDHEITSWESEN UND SANITÄRDIENSTE
- XVI. DIENSTLEISTUNGEN
- XVII. HANDEL
- Landesverfassungsbestimmungen und Verordnungen der Landeshauptleute gemäß § 13 ARG bzw Gesetze über die Öffnungszeiten
- (Stand: 31.12.2021)
- Burgenland
- LGBl 20/1997
- Verordnung des Landeshauptmannes von Burgenland vom 29. April 1997, mit den Ausnahmen von der Sonntagsruhe und von der Feiertagsruhe festgelegt werden (Burgenländische Sonn und Feiertagsruhe Verordnung 1997)
- LGBl Nr 11/1952
- Verordnung des Landeshauptmannes des Burgenlandes vom 1. September 1948 betreffend die Sonn- und Feiertagsruhe, sowie die Mittagspause in den öffentlichen Apotheken. StF: LGBl Nr 11/1952 idF LGBl 9/1954
- Kärnten
- LGBl Nr 85/1996 idF LGBl 25/2017
- LGBl 29/2010 idF LGBl 29/2018
- Verordnung des Landeshauptmannes vom 18. Mai 2010, hinsichtlich der Festlegung von Öffnungszeiten und Ausnahmen von der Sonn- und Feiertagsruhe (Kärntner Öffnungszeiten-Verordnung 2010)
- Inhaltsverzeichnis
- 1. Abschnitt Sonderregelungen
- 2. Abschnitt Verkaufstätigkeiten an Sonn- und Feiertagen mit Beschäftigung von Arbeitnehmern
- 3. Abschnitt Verkaufstätigkeiten an Sonn- und Feiertagen ohne Beschäftigung von Arbeitnehmern
- 4. Abschnitt Gesamtoffenhaltezeit
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- Anlage A
- Anlage B
- Anlage C
- Anlage D
- Anlage E
- Niederösterreich
- Niederösterreichische Landesverfassung 1979 idF LGBl 0001-62/2017 vom 11. 12. 2020
- Art 4 Z 3 Lebensbedingungen
- Verordnung des Landeshauptmannes von Niederösterreich vom 7. September 2012 aufgrund des § 4a und 5 des Öffnungszeitengesetzes 2003, BGBl I Nr 48/2003, in der Fassung BGBl I Nr 62/2007 in der Fassung LGBl Nr 7010/1–2, 121/2012 vom 12. 10. 2012)
- Oberösterreich
- LGBl 122/1991 idF 39/2019
- Landesverfassungsgesetz
- Art 15 Abs 4
- LGBI 28/1986
- Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 1. Juli 1986 betreffend Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe
- LGBl 29/1986
- Verordnung des Landeshauptmannes von Oberösterreich vom 1. Juli 1986 über Betriebszeiten gewerblicher Betriebe an Sonntagen und Feiertagen
- Salzburg
- LGBl 25/1999 idF LGBl 41/2019
- Art 9
- LGBl 48/2006
- Verordnung der Landeshauptfrau von Salzburg vom 3. Mai 2006 über Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe in Frisörbetrieben
- LGBI 109/2007 idF LGBl 8/2021
- Verordnung des Landeshauptmannes von Salzburg vom 21. Oktober 2015, mit der die Öffnungszeitenverordnung 2008 geändert wird
- Anwendungsbereich
- Allgemeine Offenhaltezeiten an Werktagen
- Offenhaltezeiten für Verkaufsstellen aus Anlass von Veranstaltungen
- Offenhaltezeiten für bestimmte Verkaufsstellen
- Offenhaltezeiten am 24. und am 31. Dezember
- Tourismusregelung in der Stadt Salzburg
- Offenhaltezeiten an Sonn- und Feiertagen in Wintersportorten
- Offenhaltezeiten an Sonn- und Feiertagen in Sommersaisonorten
- Offenhaltezeiten an Sonn- und Feiertagen in der Stadt Salzburg
- Beschäftigung von Arbeitnehmern in Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen
- Verkauf im Umherziehen und im Straßenhandel
- Strafbestimmungen
- Verweisungen
- In- und Außerkrafttreten
- Steiermark
- LGBl 101/2007 idF LGBl 97/2017
- Verordnung des Landeshauptmannes von Steiermark vom 17. Dezember 2007 über die Ladenöffnungszeiten (Steiermärkische Öffnungszeitenverordnung 2008)
- Tirol
- LGBI 97/2007 idF LGBl 89/2009
- Verordnung des Landeshauptmannes vom 21. Dezember 2007 über die Öffnungszeiten von Verkaufsstellen (Tiroler Öffnungszeitenverordnung 2008)
- 1. Abschnitt: Allgemeines
- 2. Abschnitt: Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Werktagen
- 3. Abschnitt Öffnungszeiten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen (ohne Beschäftigung von Arbeitnehmern)
- 4. Abschnitt Beschäftigung von Arbeitnehmern an Samstagen nach 18.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen
- 5. Abschnitt Schlussbestimmungen
- Anlage 1
- Anlage 2
- Vorarlberg
- LGBl 9/1999 idF 3/2022
- Art 7 Abs 5
- LGBI 71/1985 idF 91/1997
- Verordnung des Landeshauptmannes über weitere Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe (Wochenend- und Feiertagsruheverordnung)
- Anlage
- Wien
- LGBI 27/1986 idF LGBl 41/2007
- Verordnung des Landeshauptmannes von Wien vom 9. Juli 1986, betreffend Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe (Wiener Arbeitsruhegesetz-Verordnung)
- I. Abschnitt Allgemeine Bestimmungen
- II. Abschnitt Abgrenzung und Begriffsbestimmung bestimmter Gebiete oder Örtlichkeiten
- III. Abschnitt Schlussbestimmung
- Anlage Ausnahmen von der Wochenend- und Feiertagsruhe
- LGBl 41/2007
- Wiener Öffnungszeitenverordnung 2008
- Verkaufsstellen für Süßwaren
- Verkaufsstellen für Naturblumen
- Verkaufsstellen in Krankenanstalten
- Prater
- Campingplätze
- Sommerbäder und Badegebiete
- Ausflugsgebiete
- Laaerwald
- Sonderregelungen für das Feilbieten im Umherziehen
- Sonderregelungen für den Straßenhandel
- Sonderregelung für Messen
- Sonderregelung für den Verkauf von Grabausschmückungs- und -beleuchtungsgegenständen
- Sonderregelung für Straßenfeste
- Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern
- Außer-Kraft-Treten bisher geltender Bestimmungen
- In-Kraft-Treten
- Öffnungszeitengesetz 2003
- BGBl. I 48/2003 idF BGBl I 62/2007
- Geltungsbereich
- Allgemeine Offenhaltezeiten an Werktagen
- Besondere Offenhaltezeiten für Pendler/innen, Tourismusgebiete und Einkaufsevents
- Sonderregelung für das Wochenende und für Feiertage
- Sonderregelung für den 24. und 31. Dezember
- Verkaufsstellen bestimmter Art
- Kundmachung der Ladenöffnungszeiten
- Verkauf im Umherziehen und im Straßenhandel
- Kundenbedienung
- Strafbestimmung
- Geschlechtergerechter Sprachgebrauch, Außer-Kraft-Treten des Öffnungszeitengesetzes 1991, Übergangsbestimmung
- Vollziehung
- Feiertagsruhegesetz 1957
- BGBl 153/1957 idF BGBl I 22/2019
- Artikel I
- Artikel III
- Artikel IV
- Allgemeine Erlässe des Zentral-Arbeitsinspektorats zum ARG
- 1. Erlaß vom 5. Juni 1984, Zl 62.170/1 3/84*
- 2. Erlaß vom 18. März 1985, A 62.170/1-3/85
- 3. Überblick über die wesentlichen Inhalte ausgewählter Erlässe seit 1996, die nicht beim Verordnungstext zitiert wurden:
- Öffnungszeitenverordnungen der Landeshauptleute
- Stand: 1. 1. 2009
- Anlage Kollektivverträge für Handelsangestellte und Handelsarbeiter/innen
- Stichwortverzeichnis