Berufsausbildungsgesetz
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Veröffentlicht in: | Gesetze und Kommentare |
Hauptverfasser: | , , , |
Format: | SerialVolume |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
ÖGB-Verl.
2017
Verlag des ÖGB GmbH |
Ausgabe: | 2 |
Schlagworte: |
Inhaltsangabe:
- Inhaltsverzeichnis
- §1 - Der Lehrling
- §1a - Ziele der Berufsausbildung Qualitätsmanagement
- §2 - Der Lehrberechtigte
- §2a - Ausbildungsverbund
- §3 - Der Ausbilder
- §3a - Erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen
- §4 - Verbot des Ausbildens von Lehrlingen
- §5 - Lehrberufe
- §6 - Dauer der Lehrzeit
- §7 - Lehrberufsliste
- §8 - Ausbildungsvorschriften
- §8a - Ausbildungsversuche
- §8b
- §8c
- §9 - Pflichten des Lehrberechtigten
- §10 - Pflichten des Lehrlings
- §11- Pflichten der Eltern oder der sonstigen Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Lehrlings
- §12 - Lehrverhältnis und Lehrvertrag
- §13 - Dauer des Lehrverhältnisses
- §13a - Lehre mit Matura
- §13b - Nachholen des Pflichtschulabschlusses
- §14 - Endigung des Lehrverhältnisses
- §15 - Vorzeitige Auflösung des Lehrverhältnisses
- §15a - Ausbildungsübertritt
- §15b - Bericht
- §16 - Lehrzeugnis
- §17 - Lehrlingsentschädigung
- §17a - Arbeitsverhinderung
- §18 - Weiterverwendung von ausgelernten Lehrlingen
- §19 - Lehrlingsstellen
- §19a - Ausbildungsberatung und Schiedsstelle
- §19b - Festlegung von Beihilfen für die betriebliche Ausbildung von Lehrlingen
- §19c - Beihilfen für die betriebliche Ausbildung von Lehrlingen
- §19d - Aufsicht
- §19e - Prüfung der Zweckmäßigkeit und Wirkung der Beihilfen
- §19f - Informationspflicht
- §19g - Datenverarbeitung
- §20 - Eintragung des Lehrvertrages
- §21 - Lehrabschlußprüfung
- §22 - Prüfungskommissionen für die Lehrabschlußprüfungen
- §22a - Prüfungskommission für die Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung im Rahmen von Lehrabschlussprüfungen über vierjährige Lehrberufe
- §23 - Zulassung zur Lehrabschlußprüfung
- §24 - Prüfungsordnungen
- §25 - Befangenheit der Mitglieder der Prüfungskommission und Prüfungsvorgang
- §26 - Prüfungszeugnis und Lehrbrief
- §27 - Zusatzprüfung
- §27a - Gleichhaltung von ausländischen Prüfungszeugnissen
- §27b - Gleichhaltung von ausländischen Ausbildungszeiten
- §27c Teilnahme an internationalen Ausbildungsprogrammen
- §28 - Ersatz von Lehrzeiten auf Grund schulmäßiger Berufsausbildung
- §29 - Dauer der Lehrzeit im Falle der Ausbildung oder Beschäftigung in Justizanstalten, in denen der Strafvollzug nach den Bestimmungen des § 55 des JGG 1988 erfolgt, in Sozialpädagogischen Einrichtungen oder in Einrichtungen für Menschen mit einer Körper- oder Sinnesbehinderung
- §29a - Ausbilderprüfung
- §29b - Prüfungskommissionen für die Ausbilderprüfung
- §29c - Zulassung zur Ausbilderprüfung
- §29d - Prüfungsordnung
- §29e - Befangenheit der Mitglieder der Prüfungskommission und Prüfungsvorgang
- §29f - Prüfungszeugnis
- §29g - Ausbilderkurs
- §29h - Gleichhaltung der Ausbilderprüfung oder des Ausbilderkurses
- §30 - Überbetriebliche Lehrausbildung
- §30a - Auszeichnung
- §30b - Überbetriebliche Lehrausbildung im Auftrag des Arbeitsmarktservice
- §30c - Vertrauensrat
- §31 - Bundes-Berufsausbildungsbeirat
- §31a - Landes-Berufsausbildungsbeiräte
- §31b - Förderausschuss
- §31c - Richtlinien des Bundesministers für Wirtschaft,Familie und Jugend
- §31d - Qualitätsausschuss des Bundes-Berufsausbildungsbeirates
- §32 - Strafbestimmungen
- §33 - Übergangsbestimmungen
- §34 - Schlußbestimmungen
- §34a
- §35 - Vollziehung
- §35a - Lehrberuf in der Zahnärztliche Fachassistenz
- §36 - Inkrafttreten
- Rechtsquellen-Linksammlung
- Literaturhinweise
- Stichwortverzeichnis