Verordnung der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche. Ab 1. September legt die KJBG-VO fest, dass Jugendliche höchstens eine Stunde am Tag in Räumen, in denen Rauchen gestattet ist, beschäftigt werden dürfen

Bibliographische Detailangaben
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Veröffentlicht in:AKtuell. das Wissens-Update für Betriebsrät:innen und Personalvertreter:innen
1. Verfasser: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (Herausgebendes Organ)
Format: PeriodicalVolume
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien 2018
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Schlagworte:
Inhaltsangabe:
  • Jugendliche vor Rauch schützen