Verordnung der Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche. Ab 1. September legt die KJBG-VO fest, dass Jugendliche höchstens eine Stunde am Tag in Räumen, in denen Rauchen gestattet ist, beschäftigt werden dürfen
Link(s) zu Dokument(en): | E-Medien Publikation |
---|---|
Veröffentlicht in: | AKtuell. das Wissens-Update für Betriebsrät:innen und Personalvertreter:innen |
1. Verfasser: | |
Format: | PeriodicalVolume |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
2018
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien |
Schlagworte: |
Keine Beschreibung verfügbar. |