Berufsausbildungsgesetz (BAG). Stand: 1. Februar 2006

Bibliographische Detailangaben
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Veröffentlicht in:AKtuell. das Wissens-Update für Betriebsrät:innen und Personalvertreter:innen
1. Verfasser: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien (Herausgebendes Organ)
Format: PeriodicalVolume
Sprache:Deutsch
Veröffentlicht: Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien 2006
Kammer für Arbeiter und Angestellte für Wien
Schlagworte:
Inhaltsangabe:
  • Berufsausbildungsgesetz (BAG)
  • Der Lehrling
  • Der Lehrberechtigte
  • Ausbildungsverbund
  • Der Ausbilder
  • Erstmaliges Ausbilden von Lehrlingen
  • Verbot des Ausbildens von Lehrlingen
  • Lehrberufe
  • Dauer der Lehrzeit
  • Lehrberufsliste
  • Ausbildungsvorschriften
  • Ausbildungsversuche
  • Integrative Berufsausbildung
  • Pflichten des Lehrberechtigten
  • Pflichten des Lehrlings
  • Pflichten der Eltern oder der sonstigen Erziehungsberechtigten eines minderjährigen Lehrlings
  • Lehrverhältnis und Lehrvertrag
  • Dauer des Lehrverhältnisses
  • Endigung des Lehrverhältnisses
  • VorzeitigeAuflösung des Lehrverhältnisses
  • Lehrzeugnis
  • Lehrlingsentschädigung
  • Arbeitsverhinderung
  • Weiterverwendung von ausgelernten Lehrlingen
  • Lehrlingsstellen
  • Ausbildungsberatung und Schiedsstelle
  • Eintragung des Lehrvertrages
  • Lehrabschlussprüfung
  • Prüfungskommissionen für Lehrabschlussprüfungen
  • Prüfungskommission für die Teilprüfung über den Fachbereich der Berufsreifeprüfung im Rahmen von Lehrabschlussprüfungen über vierjährige Lehrberufe
  • Zulassung zur Lehrabschlussprüfung
  • Prüfungsordnungen
  • Befangenheit der Mitglieder der Prüfungskommission und Prüfungsvorgang
  • Prüfungszeugnis und Lehrbrief
  • Zusatzprüfung
  • Gleichhaltung von ausländischen Prüfungszeugnissen
  • Gleichhaltung von ausländischen Ausbildungszeiten
  • Teilnahme an internationalen Ausbildungsprogrammen
  • Ersatz von Lehrzeiten auf Grund schulmäßiger Berufsausbildung
  • Dauer der Lehrzeit im Falle der Ausbildung oder Beschäftigung in Anstalten für Erziehungsbedürftige, in Justizanstalten, in denen der Strafvollzug nach den Bestimmungen des IX. Hauptstückes des Jugendgerichtsgesetzes 1961 erfolgt, oder in Anstalten für Körperbehinderte
  • Ausbilderprüfung
  • Prüfungskommissionen für die Ausbilderprüfung
  • Zulassung zur Ausbilderprüfung
  • Prüfungsordnung
  • Befangenheit der Mitglieder der Prüfungskommission und Prüfungsvorgang
  • Prüfungszeugnis
  • Ausbilderkurs
  • Gleichhaltung der Ausbilderprüfung oder des Ausbilderkurses
  • Besondere selbstständige Ausbildungseinrichtungen
  • Auszeichnung
  • Bundes-Berufsausbildungsbeirat
  • Landes-Berufsausbildungsbeiräte
  • Strafbestimmungen
  • Übergangsbestimmungen
  • Schlussbestimmungen
  • Vollziehung
  • Inkrafttreten