Schutz des Arbeitnehmers bei Ermittlung gesundheitsbezogener Daten durch den Arbeitgeber
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Veröffentlicht in: | Das Ausbildungsverhältnis - im Arbeits- und Sozialrecht |
Hauptverfasser: | , |
Format: | SerialVolume |
Sprache: | Deutsch |
Veröffentlicht: |
Verlag des ÖGB GmbH
2011
Verlag des ÖGB GmbH |
Schlagworte: |
Inhaltsangabe:
- Schutz des Arbeitnehmers bei der Ermittlung gesundheitsbezogener Daten durch den Arbeitgeber
- Titel
- Inhalt
- Abkürzungsverzeichnis
- Vorwort
- I. Einleitung
- 1. Ausgangslage Problemstellung
- 2. Ziel der Arbeit Gang der UntersuchungZiel
- II. Überblick über für einen Schutz des AN in Frage kommende Rechtsnormen
- 1. Individualarbeitsrecht
- 1.1 § 16 ABGB
- 1.2 § 1157 ABGB, § 18 AngG Fürsorgepflicht
- 1.3 § 10 AVRAG
- 2. Betriebsverfassungsrecht
- 2.1 § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG
- 2.2 § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG
- 2.3 § 96a ArbVG
- 3. DSG 2000
- III. Sich daraus ergebende Grenzen der Ermittlung gesundheitsbezogener Daten Reichweite des Schutzes des AN
- 1. Schutz der Persönlichkeit des AN durch § 16 ABGB?
- 1.1 Betroffene Persönlichkeitsrechte
- 1.2 Gewichtung der Interessen unter Heranziehung der Wertungen des Gesetzgebers in der Gesamtrechtsordnung
- Exkurs: Keine Interessenabwägung im Bereichder Intimsphäre?
- 1.2.1 Verfassungsrecht/Grundrechte
- 1.2.2 Arbeitsrechtsordnung
- 1.2.3 Fürsorgepflicht; Sorgfaltspflichten
- 1.2.3.1 Vorbemerkung: Vorvertragliches Fragerecht des AG
- 1.2.3.2 Fürsorgepflicht gegenüber in seinen Persönlichkeitsrechten betroffenem AN
- 1.2.3.3 Fürsorgepflicht gegenüber den anderen AN
- 1.2.3.4 Sorgfaltspflichten gegenüber Dritten
- 1.2.3.5 Schlussfolgerung
- 1.2.4 § 8 Abs 8 AngG, § 4 EFZG
- 1.2.4.1 Ermittlung der Diagnose im Rahmen eines Krankenstandes
- 1.2.4.2 Ermittlung gesundheitsbezogener Informationen ohne konkrete Diagnose im Rahmen eines Krankenstandes
- 1.2.4.3 Schlussfolgerungen
- 1.2.5 Bestimmungen der Sanitätsgesetze über anzeigepflichtige Krankheiten
- 1.2.5.1 Anzeigepflicht durch den AG?
- 1.2.5.2 Pflicht zur Information an den AG
- 1.2.5.3 Schlussfolgerungen
- 1.2.6 DSG
- 1.2.7 Einwilligung
- 1.3 Ergebnis
- 2. Schutz durch Fürsorgepflicht?
- 2.1 Umfang und Schutzbereich der Fürsorgepflicht
- 2.2 Weiterer Schutz durch Fürsorgepflicht über die Achtung der Persönlichkeit des AN hinaus
- 2.3 Fürsorgepflicht als einseitig zwingende Rechtsvorschrift und Einwilligung in den Persönlichkeitseingriff
- 2.4 Ergebnis
- 3. § 96 Abs 1 Z 2 ArbVG
- 3.1 Tatbestandsvoraussetzungen Auslegung der Begriffe
- 3.1.1 Einführen von Personalfragebögen
- 3.1.2 Der Begriff Personalfragebogen
- 3.1.3 Qualifiziertheit der Fragebögen
- 3.2 Anwendbarkeit auf die in dieser Arbeitinteressieren den Ermittlungshandlungen des AG
- 3.3 Folgen der Anwendbarkeit Ergebnis
- 3.3.1 Schutz durch den BR
- 3.3.2 Was geschieht bei Zustimmung des BR? Grenzen für BV
- 4. § 96 Abs 1 Z 3 ArbVG
- 4.1 Auslegung der Begriffe Subsumierbarkeit der indieser Arbeit interessieren den Handlungen des AG
- 4.1.1 Einführung einer Kontrollmaßnahme
- 4.1.2 Berühren der Menschenwürde
- 4.1.2.1 Der Begriff Menschenwürde
- 4.1.2.2 Berühren der Menschenwürde
- 4.1.2.2.a) Ab wann liegt eine Berührung der Menschenwürde vor?
- 4.1.2.2.b) Keine Zustimmungspflicht bei Verletzung der Menschenwürde?
- 4.1.2.3 Berühren der Menschenwürde durch die Ermittlunggesundheitsbezogener Daten
- 4.2 Anwendbarkeit der Norm/Ergebnis und Verhältnis zur individualrechtlichen Ebene
- 4.3 § 10 AVRAG
- 5. § 96a ArbVG
- § 96a ArbVG 1. Fall:
- § 96a Abs 1 ArbVG 2. Fall:
- 6. Schutz durch DSG 2000?
- 6.1 Allgemeiner Geheimhaltungsschutzim Verfassungsrang
- 6.2 Art 2 DSG einfachgesetzliche Bestimmungen
- 6.2.1 Anwendungsbereich
- 6.2.2 Sensible Daten
- 6.2.3 Struktur der Datenverwendung im Art 2 DSG: Grundsätzliches Verbot der Verwendung personenbezogener Daten und Ausnahmen
- 6.2.4 Zulässigkeit der Datenverwendung
- 6.2.4.1 Grundsätze einer Datenverwendung nach § 6 DSG
- 6.2.4.1.a) Einhaltung von Treu und Glauben; Rechtmäßigkeit
- 6.2.4.1.b) Eindeutiger, festgelegter und rechtmäßiger Zweck
- 6.2.4.1.c) Wesentlichkeit
- 6.2.4.2 Rechtliche Befugnisse des Auftraggebers
- 6.2.4.3 Verletzung schutzwürdiger Geheimhaltungsinteressen des Betroffenen; § 9 DSG
- 6.2.4.4 § 9 Z 11 DSG
- 6.2.4.5 Gelindestes Mittel
- 6.2.5 Beurteilung der Zulässigkeit von Gesundheitsdatenermittlungenim Rahmen des Art 2 DSG
- 6.3 Zustimmung
- 6.3.1 Zustimmung im zweiten Artikel des DSG
- 6.3.2 Zustimmung im Rahmen des § 1 DSG
- 6.3.3 Kein Ausschluss der Regelungen des DSG durch privatrechtliche Einwilligung
- 6.4 Rechtsdurchsetzung bei Verstoß gegen das DSG
- 6.5 Ergebnis
- IV. Fazit und Ausblick
- Literatur
- Kommentare und Sammelbände
- Eigenständige Werke
- Beiträge und Artikel
- Entscheidungsanmerkungen
- Judikatur
- Oberster Gerichtshof
- Unterinstanzen
- Verwaltungsgerichtshof