Entwurfsbezeichnung: 1. Entwurf eines Gesetzes, mit dem das Tiroler Mindestsicherungsgesetz geändert wird;
2. Entwurf einer Verordnung der Landesregierung, mit der jene Leistungen bezeichnet werden, die bei der Berechnung der Höhe des für die Gewährung von Mindestsicherung maßgeblichen Einkommens und Vermögens nicht zu berücksichtigen sind;