Beschreibung: |
- Anlagedatum: 05.06.2023
- Aktart: GLAG
- Entwurfsbezeichnung: Die EU-Kommission schlägt neue Regeln für ein Zwangslizenzierungssystem vor, um kommende Krisen zu bewältigen. Dabei besteht eine sehr enge Verknüpfung mit anderen EU-Kriseninstrumenten wie z.B. dem Vorschlag zum Single Market Emergency Instrument (SMEI). Entsprechend kann eine Unionszwangslizenz nur nach der Aktivierung einer Notfalls- oder Krisenmodus auf EU-Ebene erteilt werden. Die Bestimmung des Vorliegens eines solchen Modus wird durch das entsprechende EU-Kriseninstrument festgelegt. Die Kriseninstrumente, die eine solche Zwangslizenz auslösen können, sind im Anhang zur vorgeschlagenen Verordnung aufgeführt. Art. 4 ff. der vorgeschlagenen Verordnung schreiben das Verfahren bei der EK vor; die EK wird bei der Entscheidung insb. von einem Beratungsgremium unterstützt, das die Mitgliedstaaten und einschlägige Interessengruppen einbezieht.
- Entwurfsbezeichnung: EUVO Zwangslizenzen
- Leistungen: GLAGESBEG
- Leistungen: GLAGESENT
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