Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst

Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst gemäß § 46 Abs. 3 VBG und § 18 Abs. 3 LVG Dokumente AK Tirol Stellungnahme: Kein Einwand. BAK Stellungnahme: Kein Einwand. Begutachtungsen...

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1. Verfasser: AK Tirol
Format: website
Veröffentlicht: 2015
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Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Berücksichtigung von Berufspraxiszeiten für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst gemäß § 46 Abs. 3 VBG und § 18 Abs. 3 LVG

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