Verordnung über die Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen

Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG Dokumente AK Tirol Stellungnahme Begutachtungsentwurf und Materialien
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1. Verfasser: AK Tirol
Format: website
Veröffentlicht: 2015
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Verordnung der Bundesministerin für Bildung und Frauen über die Anzahl der für Vertragsbedienstete im Pädagogischen Dienst vorzusehenden Verwendungen gemäß § 46a Abs. 7 VBG und § 19 Abs. 7 LVG

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