Verordnung über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter Dokumente AK Tirol Stellungnahme: Kein Einwand. Begutachtungsentwurf und Materialien ...

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Bibliographische Detailangaben
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1. Verfasser: AK Tirol
Format: website
Veröffentlicht: 2015
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Zusammenfassung:

Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft über die Verlängerung der Anspruchsdauer für den Bezug von Studienbeihilfe für Studierendenvertreterinnen und Studierendenvertreter

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