FORG-Anpassungsverordnung

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zu den Beihilfen- und Ausgleichsprozentsätzen, die im Rahmen des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes anzuwenden sind, die Verordnung mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländ...

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Link(s) zu Dokument(en):FORG-Anpassungsverordnung
1. Verfasser: AK Tirol
Format: website
Veröffentlicht: 2021
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Zusammenfassung:

Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der die Verordnung zu den Beihilfen- und Ausgleichsprozentsätzen, die im Rahmen des Gesundheits- und Sozialbereich-Beihilfengesetzes anzuwenden sind, die Verordnung mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, die Verordnung über Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung, die Verordnung über die Vergällung von Alkohol, die Verordnung betreffend das Verfahren der Beförderung von verbrauchsteuerpflichtigen Waren unter Steueraussetzung, die Bioethanolgemischverordnung, die Luftfahrtbegünstigungsverordnung, die Tabakwarenanmeldungsverordnung 2014, die Verbrauchsteuerbefreiungsverordnung, die Verordnung über Maßnahmen für die verschlußsichere Einrichtung im Rahmen des Alkohol – Steuer und Monopolgesetzes 1995, die Verordnung betreffend Sammlungsgegenstände von überregionaler Bedeutung im Sinne des § 4a EStG 1988, die Verordnung betreffend Bausparen gemäß § 108 EStG 1988, die Verordnung betreffend prämienbegünstigte Pensionsvorsorge gemäß § 108a EStG 1988, die Sonderausgaben-Datenübermittlungsverordnung, die Verordnung betreffend die elektronische Übermittlung von Daten der Lohnzettel gemäß § 84 Abs. 1 EStG 1988, der Meldungen gemäß §§ 3 Abs. 2 und 109a EStG 1988 sowie 109b EStG 1988, die Verordnung betreffend prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge gemäß § 108g EStG 1988, die DBA-Entlastungsverordnung, die Verordnung betreffend die Gebühr für Eingaben beim Bundesverwaltungsgericht sowie bei den Landesverwaltungsgerichten, die Grunderwerbsteuer-Selbstberechnungsverordnung, die Verordnung über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an das Bundesministerium für Finanzen, an die Verwaltungsgerichte sowie an die Finanzämter und Zollämter, die Verordnung über die Vorausmeldung im Verfahren zur Rückzahlung oder Erstattung österreichischer Einkommen- oder Körperschaftsteuer, die Verordnung zum Tragen der Dienstbekleidung und zum Verwenden der dienstlichen Ausrüstungssorten, die Zoll- Touristenexport-Informatikverordnung 2019, die Militärflugplatz-Nebenwegverkehrs-Verordnung, die Verordnung zur Durchführung des Zollrechts, die Kapitalabfluss-Durchführungsverordnung, die Kontenregister-Durchführungsverordnung, die Verordnung über die elektronische Übermittlung von Kommunalsteuererklärungen, die Verordnung betreffend die Datenübermittlung im Zusammenhang mit der Prüfung lohnabhängiger Abgaben und Beiträge, die Verordnung über die Übermittlung von Daten des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens an die Sozialversicherungsanstalt der Bauern sowie die Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 geändert werden und die Verordnung betreffend die Vornahme allgemeiner Maßnahmen der Zollaufsicht durch Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes sowie die Verordnung zur Durchführung des Abgabenverwaltungsorganisationsgesetzes 2010 aufgehoben werden

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