VO über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz und die Schülerbeihilfen-ADV-VO

Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz und die Schülerbeihilfen-ADV-Verordnung geändert werden Dokumente: AK Tirol Stellungnahme Begutachtungsentwurf und Materialien
Bibliographische Detailangaben
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1. Verfasser: AK Tirol
Format: website
Veröffentlicht: 2018
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Verordnung des Bundesministers für Bildung, Wissenschaft und Forschung, mit der die Verordnung über die Berechtigung zur Abfrage von Daten aus der Gesamtevidenz und die Schülerbeihilfen-ADV-Verordnung geändert werden

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